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Studie zur inklusiven Bildung: Kein Bundesland erfüllt BRK-Kriterien

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention für die Bundesrepublik Deutschland bleibt die Umsetzung in den Schulen hinter den Erwartungen zurück. Das ist das Ergebnis einer Studie von Sven Mißling und Oliver Ückert, die den Umsetzungsstand der Vorgaben aus dem Recht auf inklusive Bildung im deutschen Schulrecht untersucht haben.

Das Gelingen inklusiver Bildung hängt auch von guten rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Diese sind in den einzelnen Bundesländern nach Angaben der 2014 veröffentlichten Studie (Stand ist die Rechtslage zum Stichtag 1.12.2013) jedoch unterschiedlich. In vielen Ländern sind zwar seit Inkrafttreten der UN-BRK im Jahr 2009 Änderungen und Anpassungen des Landesschulrechts an die menschenrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens vorgenommen worden. Kein Land jedoch erfüllt alle im Recht auf inklusive Bildung angelegten verbindlichen Kriterien.

Es sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, bis die Rede davon sein kann, dass das deutsche Schulrecht in allen Ländern die verbindlichen Vorgaben des Rechts auf inklusive Bildung hinreichend oder gar vollständig umsetzt und erfüllt.

Die Monitoring-Stelle forderte vor allem das Bundesland Sachsen auf, seine bisherige Verweigerungshaltung zur schulischen Inklusion aufzugeben. Besondere Kritik erfahren außerdem die Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und das Saarland, was die Gesetzestexte betrifft. Rechtlich relativ progressiv seien die Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen.