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Streikrecht für Beamte auf dem Prüfstand

Am 17. Januar 2018 hat das Bundesverfassungsgericht über das Streikrecht für Beamte verhandelt. Die GEW wurde dabei in Ihrer Rechtsauffassung in einigen Punkten bestätigt – doch ein abschließendes Urteil steht noch aus. Wie es jetzt weiter geht.

„Das Streikrecht ist ein Grundrecht, das verbeamteten Lehrkräften bis heute vorenthalten wird. Wir wollen das Beamtenrecht modernisieren und demokratisieren. Eine starke Demokratie wie in Deutschland hält es aus, wenn Lehrerinnen und Lehrer streiken“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Mittwoch in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht, wo das Streikrecht für Beamte verhandelt wurde. Die GEW sieht sich nach der mündlichen Verhandlung in vielen Punkten ihrer Auffassung bestätigt, ein abschließendes Urteil der Bundesverfassungsrichterinnen und -richter steht allerdings noch aus.

Die Vorträge vor dem Bundesverfassungsgericht hätten deutlich gemacht, wie groß die Bandbreite der Einschätzungen zu den Auswirkungen des Streikrechts sei: vom Untergang des Staates bis zu kaum wahrnehmbaren Veränderungen. Unterstellungen, ein Streikrecht für Beamte ohne hoheitliche Aufgaben bedrohe die Funktionsfähigkeit des Staates, verwies Tepe „ins Reich der Fabel“. Tepe stellte klar, dass die GEW zwischen Beamten mit hoheitlichen Aufgaben wie in der Justiz, bei der Polizei, dem Militär, aber auch Schulleitungen und Beamten ohne hoheitliche Aufgaben unterscheide. „Lehrkräfte üben keine hoheitlichen Aufgaben aus, deshalb muss das Streikverbot für sie aufgehoben werden“, sagte die GEW-Vorsitzende.

Außerdem habe die GEW hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie mit dem Streikrecht verantwortungsvoll umgeht. „Die Lehrkräfte haben ein hohes Berufsethos: Sie wollen die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung unterstützen. Streiks richten sich nicht gegen die Kinder, Jugendlichen und Eltern, sondern sollen den Arbeitgeber treffen“, unterstrich Tepe. In der Vergangenheit hätten die Arbeitgeber des öfteren nach Gutsherrenarbeit Weihnachts- und Urlaubsgeld gekürzt oder die Arbeitszeit erhöht. „Gegen solche Angriffe müssen sich die Lehrkräfte wirksam zur Wehr setzen können“, so die GEW-Vorsitzende.

Urteil wird in den nächste Monaten erwartet

Nach den mündlichen Verhandlungen kann es nun einige Monate dauern, bis die Bundesverfassungsrichterinnen und -richter ein abschließendes Urteil verkünden werden. Und dann noch einmal etwas länger, bis das Urteil schriftlich vorliegt. Ausgang für die Verhandlungen waren vier Fälle von Lehrkräften, die den Streikaufrufen der GEW gefolgt waren und Disziplinarmaßnahmen hinnehmen mussten. Sie klagten sich mit dem Rechtsschutz der GEW bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dabei ging es um einen Fall aus Nordrhein-Westfalen, einen Fall aus Schleswig-Holstein sowie zwei niedersächsische Fälle verbeamteter Lehrkräfte. Das Bundesverfassungsgericht hatte neben anderen Verbänden und Sachverständigen die GEW, den DGB sowie ver.di zu einer Stellungnahme eingeladen.

Die GEW hat Antworten auf die wichtigsten Fragen in einer Übersicht zusammengestellt.