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Startschuss für Tarifverhandlungen mit dem Goethe-Institut: Die GEW will angemessene Bezahlung für alle Tätigkeiten

Gute Arbeit, wie sie die Beschäftigten des Goethe-Instituts leisten, braucht auch gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Das ist das Ziel der aktuellen Tarifverhandlungen. Vor Verhandlungsbeginn hat das Präsidium des Goethe-Instituts bereits der Übernahme des Tarifergebnisses zum TVöD vom April für den Eigenmittelbereich zugestimmt. Jetzt stehen die Haustarifverträge zur Verhandlung an.

Am 14. Juli haben die Tarifverhandlungen der GEW mit dem Goethe-Institut begonnen. In den Verhandlungen geht es insbesondere um die Eingruppierung der Beschäftigten, die festlegt welche Entgeltgruppe welcher Tätigkeit entspricht. Die zwischen GEW und Gothe-Institut geschlossenen Tarifverträge nehmen das Tarifrecht des Bundes (TVöD) in Bezug, enthalten aber auch abweichende und ergänzende Regelungen, die insbesondere die Eingruppierung der Beschäftigten in eine bestimmte Entgeltgruppe und die Arbeitszeit von Lehrkräften betreffen. Da diese über mehrere Tarifverträge verteilten Regelungen an vielen Stellen nicht mehr aktuell sind, fordert die GEW eine umfassende Überarbeitung, die den veränderten Aufgaben und Anforderungen gerecht wird (siehe Kasten). Zudem sollen die Tätigkeitsmerkmale in den verschiedenen Tarifverträgen (Eigenmittelbereich, Öffentliche Mittel Bereich) vereinheitlicht werden. Das Prinzip muss lauten: Gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung am gesamten Goethe-Institut.

Die zweite zentrale Forderung betrifft die Arbeitszeit der Lehrkräfte. Durch den Einsatz neuer Techniken wie elektronischen Whiteboards und der Lernplattform „Moodle“ hat sich der Zeitaufwand zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts erhöht. Die GEW fordert, dass dies durch eine Reduktion der wöchentlichen Pflichtstunden kompensiert wird.

Gute Arbeit – gute Arbeitsbedingungen!

Das Goethe-Institut nimmt für sich in Anspruch, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Die Beschäftigten identifizieren sich zwar überwiegend mit den Inhalten ihrer Arbeit beim Goethe-Institut, sehen sich jedoch einer zunehmenden Arbeitsverdichtung und einem enormen Zeitdruck ausgesetzt. Durch die Ausweitung atypischer und prekärer Beschäftigung gibt es kaum noch sichere Berufsperspektiven. Die negativen Auswirkungen spüren alle Beschäftigtengruppen. Im Rahmen der GEW-Tagung zur zukünftigen Arbeitswelt am Goethe-Institut haben die Teilnehmer/innen bekräftigt, dass sie nur gemeinsam und solidarisch gute Arbeitsbedingungen am gesamten Goethe-Institut erreichen können.

Deshalb mahnt die GEW-Tarifkommission in ihren Forderungen noch einmal an, dass das Goethe-Institut endlich in Verhandlungen zu den Beschäftigungsbedingungen der Freien Mitarbeiter/innen eintreten soll. Anlässlich des Auftakts zu den Tarifverhandlungen hat eine Delegation der Freien Mitarbeiter/innen 450 Unterschriften übergeben, die diese Forderung bekräftigen.

Das war nur der Auftakt

Zum Verhandlungsauftakt haben die Tarifparteien sich zunächst über die Themen verständigt, die zur Verhandlung anstehen. Der Vorstand hat zu den GEW-Forderungen kurz Stellung genommen, ohne bereits in konkrete Verhandlungen einzusteigen. Da beide Seiten das Ziel verfolgen, die Tarifverträge für den Eigenmittelbereich (EMB) und den Öffentliche Mittel-Bereich (ÖMB) zusammen zu verhandeln, müssen zunächst die Ministerien hinzugezogen werden, die laut Rahmenvertrag des GI für den ÖMB die Verhandlungen führen. Damit sei nicht vor Oktober zu rechnen. Bis dahin wird die GEW mit dem Vorstand Informationen zu einzelnen Verhandlungsgegenständen austauschen.
GEW-Verhandlungsführer Andreas Gehrke begrüßte, dass der Vorstand die Änderungstarifverträge zur Übernahme des Tarifergebnisses für den Eigenmittelbereich unmittelbar vor Verhandlungsbeginn unterschrieben hat. Damit profitieren alle Goethe-Beschäftigten rückwirkend zum 1. März 2014 von der Gehaltserhöhung des Bundes unabhängig von der Dauer und vom weiteren Verlauf der Verhandlungen zu den Haustarifverträgen zwischen GEW und Goethe-Institut.

GEW unterstützen!

Für erfolgreiche Verhandlungen braucht die GEW die Unterstützung aller Goethe-Beschäftigten. Aktionsmaterialien gibt es bei den GEW-Vertrauensleuten oder bei .

An diese Adresse können ab sofort Fotos geschickt werden, mit denen die Beschäftigten den Forderungen der GEW Nachdruck verleihen. Wir freuen uns auf viele Fotos aus der ganzen Goethe-Welt.

GEW-Forderungen:

Anlässlich der zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen neuen Entgeltordnung zum TVöD Bund sollen die Eingruppierungsregelungen in den verschiedenen Goethe-Tarifverträgen angepasst werden. Die GEW verfolgt dabei das Ziel, einheitliche Eingruppierungsgrundsätze für das gesamte Goethe-Institut (EMB und ÖMB) zu schaffen und die Tätigkeitsmerkmale entsprechend der Wertebenen der neuen Entgeltordnung Bund sowie der aktuellen Funktionen und Anforderungen zu überarbeiten.

I. Eingruppierung
Die GEW sieht insbesondere Anpassungsbedarf bei den folgenden Tätigkeitsmerkmalen:

  • Alle Lehrkräfte (In- und Ausland) sind einheitlich in EG 13 einzugruppieren. Das entspricht dem Niveau einer Tätigkeit, die eine wissenschaftliche Hochschulbildung voraussetzt.
  • Die LeiterInnen Information und Bibliotheken (I&B) an den Auslandsinstituten sind mindestens in die Entgeltgruppe 10 einzugruppieren. Die LeiterInnen I&B mit Fachauftrag für eine Großregion sind entsprechend des früheren Bewährungsaufstiegs (nach 9 Jahren in BAT IIa) in Entgeltgruppe 12 einzugruppieren.
  • Für die Beschäftigten in den Mediotheken (Inland) soll ein eigenes Tätigkeitsmerkmal vereinbart und der Entgeltgruppe 9a zugeordnet werden. Das entspricht den gewachsenen Aufgaben für Betreuung, Begleitung und selbständiges Betreiben der Mediothek.
  • Die VerwaltungsleiterInnen sind entsprechend ihrer Aufgaben mindestens in die Entgeltgruppe 10 einzugruppieren. Bei Erfüllung der Heraushebungsmerkmale entsprechend des Allgemeinen Teils in EG 11 bzw. EG 12.
  • Für Regionale Kaufmännische Leitungen soll ein eigenes Tätigkeitsmerkmal (ohne Neubewertung) vereinbart werden.
  • Die Eingruppierung der SachbearbeiterInnen soll vereinheitlicht und mindestens der Entgeltgruppe 9a zugeordnet werden mit Durchlässigkeit nach EG 9b bis 12.
  • Die Eingruppierung der ReferentInnen soll einheitlich in Entgeltgruppe 13 erfolgen mit Durchlässigkeit nach EG 14 und 15.
  • IT-Beauftragte in den Instituten sollen unabhängig von ihrer sonstigen Tätigkeit und Eingruppierung eine Zulage erhalten.

II. Arbeitszeit Lehrkräfte
Der Katalog der Zusammenhangstätigkeiten (Anhang zum Übernahme-TV Eigenmittel) soll dahingehend erweitert werden, dass der bereits praktizierte Einsatz elektronischer Medien (Whiteboard, elektronisches Klassenbuch, Lernplattform) entsprechend des derzeitigen Standes abgebildet wird.
Zur Kompensation der daraus entstehenden Mehrarbeit im Umfang von sechs Zeitstunden soll die Unterrichtsverpflichtung um 4 UE (bezogen auf eine Vollzeitstelle) auf dann 21 UE reduziert werden.

III. Verhandlungen mit Freien MitarbeiterInnen
Wir fordern den Vorstand des Goethe-Instituts dazu auf, parallel Tarifverhandlungen zu den Beschäftigungsbedingungen der Freien MitarbeiterInnen/Honorarlehrkräfte mit der GEW-Verhandlungskommission für die Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzunehmen.