Coronapandemie
So geht infektionsschutzgerechtes Lüften
Um das Infektionsrisiko im Herbst und Winter in geschlossenen Räumen zu verringern, empfehlen Fachleute, die sogenannte AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Atemschutz) um das L für Lüften zu ergänzen. Die GEW hat wichtige Hinweise zusammengefasst.
Beim Expertengespräch „Lüften in Schulräumen“ der Kultusministerkonferenz (KMK) sind sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einig gewesen: Lüften in Schulräumen kann die Viruslast verringern und zu einer Reduzierung des indirekten Infektionsrisikos beitragen. Geraten wird alle 20 Minuten zum Stoßlüften, also dem weiten Öffnen der Fenster für drei bis fünf Minuten, sowie zum Querlüften (Durchzug) der Räume in den Pausen.
Die wichtigsten Empfehlungen zum Lüften |
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Bei der Diskussion ist allerdings deutlich geworden, dass der aktuelle Forschungsstand keine abschließende Bewertung der Effektivität des Lüftens unter realen Schulbedingungen geben kann. Trotzdem ist infektionsgerechtes Lüften eine gute Unterstützung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. So urteilt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in aktuellen Hinweisen zum Lüften: „Ein intensives, sachgerechtes Lüften von Innenräumen bewirkt eine Abfuhr und damit Verringerung der Konzentration luftgetragener Viren (Verdünnungseffekt). Es kann auf diese Weise präventiv das Infektionsrisiko in Innenräumen absenken.“
AHA-Regel um L ergänzen
Fachleute fordern ebenfalls, die sogenannte AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Atemschutz) um das L für Lüften zu ergänzen. Grundsätzlich gilt: Je größer die Temperaturdifferenz innen und außen, desto kürzer ist die notwendige Zeit für einen vollständigen Luftaustausch.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) kann ggf. auch ein Dauerlüften mit Kippstellung der Fenster infektionsschutzgerecht sein. Dies sei bei gleichzeitiger Raumheizung zwar energetisch unvorteilhaft, könne aber ebenfalls dazu beitragen, durch kontinuierlichen Luftaustausch ein temporär zu starkes Ansteigen der Virenkonzentration im Raum zu vermeiden.
Auch CO2-Messgeräte können helfen
Kann eine hohe Belegungsdichte in Gebäudeinnenräumen nicht vermieden werden – wie es etwa in Klassenzimmern der Fall ist –, empfiehlt die Bundesregierung die Nutzung von CO2-Messgeräten, damit rechtzeitig notwendige Lüftungsmaßnahmen erkannt und eingeleitet werden können. Laut baua ist eine CO2-Konzentration bis zu 1.000 ppm zwar noch akzeptabel, in Corona-Zeiten sollte dieser Wert aber möglichst unterschritten werden. Die Messung diene zudem nur als Indikator für die Lüftungseffektivität, nicht als Messgröße des Infektionsrisikos.
Das heißt: CO2-Messgeräte können dabei helfen, daran zu denken, Räume regelmäßig und rechtzeitig zu belüften. Sie geben aber keine Hinweise auf das tatsächliche Infektionsrisiko durch das Coronavirus.
Auch der Einsatz und Nutzen sogenannter raumluftreinigender Anlagen (RLT Anlagen) bzw. mobiler Luftreinigungsgeräte werden derzeit diskutiert. Laut KMK können solche Geräte insbesondere in Räumen, in denen nicht komplett gelüftet werden kann, eine sinnvolle Ergänzung sein. Allerdings sollten lediglich Anlagen, die über den sogenannten HEPA-Filter H13 oder H14 verfügen, genutzt werden. In Schulen sind diese oftmals nicht vorhanden, was eine kostenintensive Um- oder Aufrüstung der vorhandenen Geräte bedeutet.
Es braucht ein Paket von Maßnahmen
Infektionsschutzgerechte Lüftung erfordere daher meist ein abgestimmtes Paket von mehreren Einzelmaßnahmen, heißt es in der Empfehlung der Bundesregierung darüber hinaus. Dazu zählten auch die Reduktion der Belegung von Räumen auf das notwendige Minimum, die Beachtung der Abstandsregel, das Anbringen geeigneter Abtrennungen sowie das Tragen von Mund-Nase- Bedeckungen. Je kleiner die Frischluftmenge, desto höher die luftgetragene Virenlast, und desto geringer sollte die Aufenthaltsdauer in geschlossenen Räumen sein.
„Gerade im Herbst, wenn nicht nur die Temperaturen niedrig, sondern das Wetter unbeständig und die Niederschlagsmenge höher wird, ist das weite Öffnen aller Fenster nicht immer praktikabel und nicht ohne Widerstände der Schülerinnen und Schüler durchführbar.“ (Brief von GEW, VBE, Bundeselternrat, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Städtetag an KMK)
Das Umweltbundesamt legte inzwischen wie nach dem KMK-Expertengespräch am 24. September 2020 vereinbart eine Handreichung zum Lüften in Schulräumen vor, die an alle Schulen im Bundesgebiet verteilt wird. Darin heißt es neben Anleitungen zum Stoß- und Querlüften auch, für Klassenzimmer, in denen sich die Fenster nicht öffnen ließen, seien „stationäre, in die Fensterbereiche eingebaute Zu- bzw. Abluftanlagen als baulich schnell realisierbare Option denkbar“. Den Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte sieht die Behörde eher skeptisch: Wenn, dann seien diese allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet.
Langfristig sprechen sich die Fachleute dafür aus, alle Schulen mit Wärmetauschanlagen auszustatten. Bei solchen Lüftungsanlagen wird Frischluft von außen angesaugt und gleichzeitig durch die nach außen strömende Abluft erwärmt. Das sei die nachhaltigste Lösung für den Abtransport von Viren, CO2 und Feuchte, erklärten die Experten.
GEW verweist auf „pädagogische Herausforderung“
Die GEW, der Verband Bildung und Erziehung (VBE), der Bundeselternrat, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag bezeichneten die Handreichung in einem gemeinsamen Brief an KMK-Präsidentin Stefanie Hubig (SPD) zwar als mögliche Hilfestellung für Lehrkräfte. Zugleich wiesen sie jedoch darauf hin, „dass es keine abschließende Bewertung der Effektivität des Lüftens unter realen Schulbedingungen gibt“.
Zudem sei bisher die pädagogische Herausforderung des regelmäßigen Lüftens nach 20 Minuten Unterricht nicht ausreichend beachtet worden. „Gerade im Herbst, wenn nicht nur die Temperaturen niedrig, sondern das Wetter unbeständig und die Niederschlagsmenge höher wird, ist das weite Öffnen aller Fenster nicht immer praktikabel und nicht ohne Widerstände der Schülerinnen und Schüler durchführbar.“
- Alle Infos zur Coronakrise
- Was das Coronavirus für die Bildungseinrichtungen bedeutet
- GEW, VBE und BER zum Treffen von KMK und Wissenschaftlern
- KMK-Expertengespräch Lüften in Schulräumen
- baua: Infektionsschutzgerechtes Lüften - Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie
- „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ - Empfehlung der Bundesregierung
- Umweltbundesamt: Fensterlüftung wirksamster Weg zu virenarmer Luft