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Institut für Menschenrechtsbildung

„Schweigen ist nicht neutral“ gibt Tipps für die politische Bildung

Menschenrechtsbildung und der Schutz vor Diskriminierung sind verpflichtender Bestandteil des Schullebens. Lehrkräfte müssen einschreiten, wenn diskriminierende Äußerungen im Unterricht fallen. Das Institut für Menschenrechtsbildung gibt Tipps.

Die Europawahl am 26. Mai ist Anlass, politische Prozesse auch in der Schule zu erörtern. Aktuell sind Lehrkräfte aber auch verunsichert, was die Behandlung von Parteien und politischen Standpunkten betrifft: Wie sehr können sie sich positionieren, ohne das Neutralitätsgebot zu verletzen? Welche Bedeutung haben Begriffe wie das Kontroversitätsgebot aus dem Beutelsbacher Konsens? Sollen Lehrerinnen und Lehrer diskriminierende Äußerungen im Unterricht tolerieren?

Die Abteilung Menschenrechtsbildung des Deutschen Instituts für Menschrechte hat zur Orientierung die Broschüre „Schweigen ist nicht neutral: Menschenrechtliche Anforderungen an Neutralität und Kontroversität in der Schule“ veröffentlicht. Erklärt wird, dass Lehrkräfte dazu verpflichtet sind, Menschenrechte zu verteidigen und zu fördern. Ein wichtiges Bildungsziel ist auch, die Achtung vor der menschlichen Vielfalt zu stärken. Schule soll zwar parteipolitisch ein neutraler Ort sein, Lehrkräfte müssen jedoch für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Also müssen sie bei Diskriminierung einschreiten.