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Schulsozialarbeit und die Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Jugendhilferecht

Schulsozialarbeit ist nach Auffassung der GEW ein Angebot der Jugendhilfe in der Schule. Auf gesetzlicher Ebene sind zwei Rechtsgebiete tangiert: das Jugendhilferecht und das Schulrecht. Ausgehend vom Kinder- und Jugendhilfegesetz, haben die Länder die Schulsozialarbeit in unterschiedlicher Weise geregelt. In den Schulgesetzen der Länder finden sich zumeist nur spärliche Regelungen. Die GEW bietet nun erstmals eine zusammenfassende Darstellung der Gesetzes- und Verordnungslage.

Mit der von Tina Alicke und Marius Hilkert im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung der GEW erstellten Expertise liegt nun erstmals eine Übersicht vor. An den Beispielen von Niedersachsen und Baden-Württemberg wurde die politische Entwicklung, wie sie sich in den rechtlichen Regelungen abbildet nachgezeichnet.
Der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit wird, wenn er systematisch und dauerhaft geigen soll, auch davon abhängen, wie sich die Rechtssysteme entwickeln. Schulsozialarbeit muss im Jugendhilfe- und im Schulrecht als Regelleistung verankert werden.