Zum Inhalt springen

Schulschließungen wegen Corona

Digitale Medien gut und sicher einsetzen

Die Schulen sind wegen der Corona-Pandemie vorläufig geschlossen. Der Unterricht soll trotzdem weitergehen – irgendwie. Ein Weg ist der Einsatz digitaler Medien. Dabei sollten bestimmte Grundsätze eingehalten werden.

Foto: Pixabay / CC0

Ja, wir brauchen – nicht nur in diesen Corona-Zeiten – gute und sichere Tools, um mit digitalen Medien unterrichten zu können – auch zu Hause. Ja, die Mittel aus dem Digitalpakt sind an vielen Schulen noch nicht angekommen, es fehlt an schnellem Internet und einer angemessenen EDV-Ausstattung. Und ja, trotzdem ist es erstaunlich, wie viele Lehrkräfte – nicht erst jetzt – erfolgreich digitale Medien im Unterricht einsetzen, sich austauschen und ihre Erfahrungen weitergeben.

Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Unternehmen schnell reagiert haben und – teilweise zu besonderen Konditionen – Anwendungen für die Schulen zur Verfügung stellen. Vieles ist mit Sicherheit hilfreich und gut. Trotz oder gerade aufgrund dieser außergewöhnlichen Zeit darf dies aber nicht dazu führen, dass Datenschutz, Urheberrecht oder wirtschaftliche Interessen ignoriert werden.

Aus diesem Grund sollten bei der Auswahl digitaler Tools folgende Punkte berücksichtigt werden:

Datenschutz

Natürlich sind die Schulen weiterhin dafür verantwortlich, dass Gesetze eingehalten werden. Dazu gehört auch die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Viele Schulen werden vermutlich auf Programme zugreifen, die auf dem freien Markt verfügbar sind. Dann muss zum Beispiel ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden.

Die Bereitstellung von IT-Lösungen durch die Bundesländer könnte dabei zu einem rechtssicheren Umgang der Beschäftigten mit digitalen Medien beitragen.

Urheberrecht und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln

Grundsätzlich sind Lehrkräfte für den Einsatz und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln verantwortlich und verfügen über eine „pädagogische Freiheit“. Dabei müssen sie sich aber weiterhin an die gelten Vorschriften und Verordnungen halten.

So ist in den Bundesländern meistens klar geregelt, dass Schulbücher nur dann verwendet werden dürfen, wenn diese zum Gebrauch zugelassen wurden. Eine solche Zulassungsstelle gibt es allerdings für digitale Angebote bislang nicht. Deshalb kommt Lehrkräften bei deren Auswahl eine besondere Sorgfaltspflicht zu. Sie sollten sich unter anderem die Frage stellen, ob das Angebot mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag im Einklang steht oder ob die Inhalte auf fachwissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob ersichtlich wird, welche Autoren das Angebot machen und ggf. zu welcher Organisation sie gehören. Auch das Urheberrecht muss dabei weiterhin berücksichtigt werden.

Open-Educational-Resources (OER) spielen dabei eine besondere Rolle. Damit sind Bildungsmedien gemeint, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Dies erlaubt, neben einem kostenlosen Zugang auch die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen. 

Bildungsgerechtigkeit

Beim Einsatz digitaler Anwendungen muss immer auch geprüft werden, ob diese für alle Schüler*innen nutzbar sind. Damit verbunden ist zum Beispiel die Frage, ob Apps an bestimmte Betriebssysteme (z.B. IOS) gebunden sind. Browserbasierte Programme haben den Vorteil, dass sie grundsätzlich mit jedem internetfähigen Gerät genutzt werden können. Durch ein anpassungsfähiges Webdesign wird die Bedienung mit Smartphones oder Tablets erleichtert.

In Zeiten von Schulschließungen kommt Bildungsgerechtigkeit aber eine noch größere Bedeutung zu: Haben alle Schülerinnen und Schüler zu Hause Zugriff auf ein Endgerät, vor allem in Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern? Können Aufgaben, beispielsweise das Schreiben längerer Texte mit Smartphones oder Tablets angemessen erfüllt werden?  Können die Aufgaben digital bearbeitet werden oder ist ein Drucker notwendig? Verfügen die Haushalte über (leistungsstarkes) Internet?

Die Voraussetzungen in den Klassen werden sehr unterschiedlich sein. Während manche Kinder und Jugendliche über einen gut ausgestatteten PC-Arbeitsplatz im eigenen Kinderzimmer verfügen, wird es andere geben, die nur ein Smartphone mit begrenztem Datenvolumen besitzen.

Es gibt mittlerweile aber auch Schulträger, die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten ausgestattet haben. Dort sind die Bedingungen dann für alle gleich. Das Problem ist für die Kinder und Jugendlichen im Nachbarort damit allerdings nicht gelöst.

Insbesondere jetzt zeigt sich, dass es auch Aufgabe der Kommunen sein muss, in die digitale Ausstattung der Schulen zu investieren. Die Mittel aus dem Digitalpakt schaffen hier eine Basis, werden aber mit Sicherheit nicht ausreichen.

Kosten und Geschäftsbedingungen

Eine Vielzahl an Anbietern wirbt derzeit mit besonderen Konditionen für Ihre Produkte. Vor allem in diesen Fällen ist es empfehlenswert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu prüfen. Wie hoch ist zum Beispiel die Monatsgebühr nach einem kostenlosen Probemonat und welche Kündigungsfristen gelten? Unter Umständen muss dann geklärt werden, wer für die Kosten aufkommt: Wenn es über das Schulbudget finanziert werden soll, sollte das Kollegium in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Andernfalls ist es hilfreich, frühzeitig das Gespräch mit dem Schulträger zu suchen.

Es gibt auch Angebote, die scheinbar dauerhaft kostenlos genutzt werden können. Zum einen handelt es sich häufig um Basisversionen, die – im Vergleich zu einer kostenpflichtigen Pro-Version – nur eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten bieten. Zum anderen kann es sein, dass Werbung eingeblendet wird oder Nutzerinnen und Nutzer indirekt mit ihren Daten bezahlen. Lehrkräfte haben hier gegenüber ihren Schülerninnen und Schülern eine besondere Verantwortung – insbesondere auch hinsichtlich der Nutzungsrechte innerhalb der AGB.

Auch hier können Landeslösungen Vorteile bieten. Sowohl weil sie den Schulen in der Regel kostenlos zur Verfügung gestellt werden als auch durch eine transparente Datenverarbeitung, die unter staatlicher Aufsicht steht.

Und zum Schluss:

Nein, die perfekte Lösung gibt es vermutlich nicht. Es wird immer darum gehen abzuwägen und sensibel für die oben genannten Punkte zu sein. Gleichzeitig braucht es sicherlich aber auch den Mut und die Offenheit, Neues zu wagen. Digitale Medien bieten Chancen – nicht nur jetzt.