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Goethe-Institut

Schlimmer als zuvor

Aus Angst vor Nachzahlungen an die Rentenversicherung setzte das Goethe-Institut Anfang 2017 400 Honorarlehrkräfte vor die Tür. Nun ergibt die Betriebsprüfung: Es lag keine Scheinselbstständigkeit dieser Dozenten vor.

2017 protestierten Honorarlehrkräfte mit Unterstützung der GEW gegen die Kündigung ihrer Verträge durch das Goethe-Institut. (Foto: Marlen Keß)

Als Regina Dörfer Mitte Januar den Brief der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd öffnet, traut sie ihren Augen nicht. Sie hat fest damit gerechnet, dass das Schreiben bestätigen würde, dass sie als Dozentin beim Goethe-Institut über Jahre hinweg scheinselbstständig beschäftigt gewesen ist. Dörfer hat zwischen 2010 und 2017 ausschließlich für das Goethe-Institut Mannheim gearbeitet und dabei die Kurse übernommen, die ihr zugewiesen wurden. Auch musste sie Prüfungen abnehmen, an Konferenzen teilnehmen und ihren Unterricht an den Vorstellungen des Goethe-Instituts ausrichten. Alles Weisungen, die eine wirklich selbstständige Honorarlehrkraft nicht hätte befolgen müssen. Die Unabhängigkeit habe nur auf dem Papier bestanden, berichtet Dörfer: „Wer sich nicht nach dem Goethe-Institut gerichtet hat, hat keine Aufträge bekommen.“

Der Bescheid der Rentenversicherung zeichnet ein ganz anderes Bild: Die Betriebsprüfung habe ergeben, dass sie als Dozentin beim Goethe-Institut „eine selbstständige Tätigkeit“ ausgeübt habe. Für Dörfer heißt das: Sie muss mit einer saftigen Nachzahlung der Rentenversicherungsbeiträge rechnen. Wie alle früheren Honorarlehrkräfte beim Goethe-Institut, die ihrer Rentenversicherungspflicht nicht nachgekommen sind oder sich nicht von ihr haben befreien lassen. „Bei mir sind das 16.000 oder 30.000 Euro“, sagt Dörfer, „je nachdem, ob die Nachzahlung pauschal oder einkommensabhängig berechnet wird.“ So hat es ihr die DRV in einem Folgeschreiben im März mitgeteilt. Das Ergebnis der DRV-Betriebsprüfung bezeichnet die 60-Jährige als „Schock“. Nicht nur, weil die Rückzahlung auf einen Schlag ihre Ersparnisse vernichten würde. Sondern auch, weil das Goethe-Institut selbst so glimpflich davongekommen ist.

400 Honorarlehrkräfte entlassen

Tatsächlich hat die Rentenversicherung ihre ursprüngliche Auffassung zu Gunsten des Goethe-Instituts geändert und es damit vor Nachzahlungen in Höhe von geschätzt 20 Millionen Euro bewahrt. Zwar stuft die DRV bestimmte Tätigkeiten wie die Betreuung von Jugendcamps oder die Abnahme von Prüfungen als abhängige Beschäftigung ein, wofür das Goethe-Institut nach eigenen Angaben eine Summe von gut zwei Millionen Euro nachzahlen musste. Die Honorarlehrkräfte zählen laut Rentenversicherung aber plötzlich nicht mehr dazu. Dabei war sie Anfang 2017 noch zu dem Schluss gekommen, dass die Dozenten scheinselbstständig beschäftigt seien. Als die DRV daraufhin entsprechende Forderungen an das Goethe-Institut stellte, setzte die Münchner Zentrale umgehend alle rund 400 Honorarlehrkräfte im Inland vor die Tür – auch Dörfer, die heute in einem Architekturbüro arbeitet.

Seither hat das Goethe-Institut im Inland nach eigenen Angaben 62 neue feste Stellen für Lehrkräfte geschaffen, ist aber bei seinem Geschäftsmodell geblieben, einen möglichst großen Anteil der Kurse durch „Freie“ abzudecken. Im Jahr 2019 etwa seien 220 Honorarlehrkräfte für Intensiv- und Abendkurse beschäftigt gewesen, teilt Sprecherin Jessica Kraatz Magri mit. Fest angestellt waren 176 Lehrkräfte. Damit ist der Anteil der Honorarlehrkräfte im Kursbetrieb wieder auf mehr als die Hälfte geklettert. Aktuell würden wegen der Corona-Pandemie aber keine Honorarkräfte beauftragt.

„Zwei-Klassen-System“

Für Oliver Brüchert, Referent für Tarif- und Beamtenpolitik im Hauptvorstand der GEW, ist offensichtlich, dass sich das Goethe-Institut weiterhin aus seiner sozialpolitischen Verantwortung stiehlt: „Die Priorität liegt nach wie vor darauf, über den Einsatz von Honorarkräften Personalkosten zu senken und Mitarbeitern den Sozialversicherungs- und Kündigungsschutz vorzuenthalten.“ Brüchert rechnet damit, dass die Honorarkräfte nach dem Ende der Corona-bedingten Situation bald wieder einen Großteil der Kurse geben werden, wie es vor der Entlassungswelle im Jahr 2017 der Fall war. „Dass die Rentenversicherung mit ihrer jetzigen Entscheidung dieses Geschäftsmodell absegnet, ist Teil des Skandals.“ Mehr noch: Die Situation der Honorarlehrkräfte an den Goethe-Instituten habe sich durch die DRV-Prüfung sogar noch verschlechtert. Wer heute dort als „freie“ Lehrkraft tätig ist, darf sich nicht im Lehrerzimmer aufhalten, keine Prüfungen mehr abnehmen und nicht mal mehr die Kopierer am Institut benutzen.

Als „Zwei-Klassen-System“ bezeichnet das eine Sprachlehrerin, die viele Jahre als „Freie“ Deutschkurse an einem Goethe-Institut in Deutschland gegeben hat und 2017 dort fest angestellt wurde. Auch ihr droht nun eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen in Höhe von 20.000 Euro. Sie habe noch Glück gehabt, weil sie eine Festanstellung bekommen habe. Aber selbst hier würde das Institut Personalkosten drücken. „Ich bin als Berufsanfängerin mit Bachelor-Abschluss eingestuft worden, obwohl ich einen höheren Abschluss und jahrelange Berufserfahrung habe“, erzählt die Lehrkraft, die anonym bleiben möchte. Das Klima an ihrem Institut beschreibt sie als gedrückt: „Wertschätzung spüren wir keine – weder die Festangestellten noch die Freien.“

„Eine gesetzliche Regelung ist das Einzige, das die Misere der Honorarlehrkräfte beenden kann.“ (Daniel Merbitz)

Brüchert bezeichnet die momentane Personalsituation am Goethe-Institut als „äußert unbefriedigend“. Für die fest angestellten Lehrkräfte konnte die GEW Ende des vergangenen Jahres zwar die Übernahme der Tariferhöhungen aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erreichen, aber nur zulasten einer höheren Unterrichtsverpflichtung. Und für die Honorarlehrkräfte besteht nach dem DRV-Urteil wenig Hoffnung. Gegen die Feststellung der Rentenversicherung können sie rechtlich nicht vorgehen, weil sich diese an den Arbeitgeber richtet. Und der hat kein Interesse daran, das für ihn günstige Ergebnis anzufechten. Auch eine arbeitsrechtliche Klage auf Feststellung des Arbeitnehmerstatus hätte kaum Aussicht auf Erfolg, weil die Arbeitsgerichte Honorarlehrkräfte fast ausnahmslos als Selbstständige betrachten. Die Betroffenen können lediglich gegen die Nachzahlungsforderungen der DRV vorgehen.

Die GEW fordert deshalb die Politik zum Handeln auf. „Eine gesetzliche Regelung ist das Einzige, das die Misere der Honorarlehrkräfte beenden kann“, sagt Daniel Merbitz, für Tarif- und Beamtenpolitik verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied. Der Gesetzgeber könnte beispielsweise arbeitnehmerähnliche Beschäftigungen mit denselben Rechten ausstatten wie „echte“ Arbeitnehmer. Oder anders formuliert: Arbeitgeber wie das Goethe-Institut verpflichten, Sozialabgaben für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu zahlen, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu gewähren und sie so sozial abzusichern.

Sehr wahrscheinlich ist eine politische Intervention jedoch nicht. Allein deshalb, weil die zwölf Goethe-Institute im Inland derzeit aufgrund der Corona-Pandemie massive Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Bis Ende 2021 soll es aber nicht zu Institutsschließungen und betriebsbedingten Kündigungen kommen. Darauf haben sich GEW und Goethe-Institut verständigt. Den Honorarkräften hilft das freilich nicht.