Zum Inhalt springen

Gute Kitas - für Klein und Groß

Qualität: nicht ausreichend

Das Gute-Kita-Gesetz ist in Kraft. Bis 2022 sollen rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen. Ob das Gesetz zu besserer Bildung führt, ist umstritten. Wissenschaftler, Verbände und Gewerkschaften vermissen verbindliche Standards.

Die Berliner Kita-Leiterin Johanna Kern (Name geändert) hat derzeit zwei Probleme: Erstens hat sie zu wenige Plätze für die vielen Anmeldungen, zweitens sucht sie händeringend qualifiziertes Personal. Seit 2013 der Kita-Rechtsanspruch für jedes Kind ab dem ersten Geburtstag eingeführt wurde, ist der Bedarf an Plätzen gerade in der Hauptstadt enorm gestiegen, doch die Ausbildungskapazitäten wurden nicht entsprechend ausgebaut. Der Eindruck der Leiterin der kleinen Kita (25 Kinder, 6 Erzieherinnen) im Bezirk Lichtenberg: „Um die Personallücken schneller schließen zu können, wurden die Standards bei der Ausbildung gesenkt. Das stellt die Einrichtungen vor große Probleme.“

Die berufserfahrene Erzieherin steht mit ihrer Kritik nicht alleine da. In den vergangenen Jahren hat die Qualität mit der Quantität in der frühkindlichen Bildung nicht Schritt gehalten. In Bayern etwa liegt der Anteil der im Vergleich zu Erzieherinnen und Erziehern geringer qualifizierten Kinderpflegerinnen und -pfleger in den Kitas laut Statistischem Bundesamt nach wie vor bei annähernd 40 Prozent (Bundesschnitt: rund 12 Prozent). Bundesweit müssen die Länder wegen des Personalmangels auf Quereinsteiger zurückgreifen, die teilweise von privaten Weiterbildungsschulen ausgebildet werden, an denen das Ausbildungsniveau sehr -unterschiedlich ist.

Große Differenzen zwischen den Ländern gibt es zudem nach wie vor bei den Betreuungsschlüsseln sowie den finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. So gibt etwa Berlin deutlich mehr Geld pro Kita-Platz aus als Mecklenburg-Vorpommern; und während in Baden-Württemberg Kita--Leiterinnen überwiegend für die Leitungstätigkeit freigestellt sind, müssen ihre Kolleginnen in Brandenburg meist noch in den Gruppen mit ran.

Mit einem Gesetz will die Bundesregierung die Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung verbessern und einheitliche Standards gewährleisten. Seit dem 1. Januar ist es unter dem sperrigen Titel „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ in Kraft; die verantwortliche Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bezeichnet es euphemistisch als „Gute-Kita-Gesetz“.

„Die Befristung der Zuschüsse wird dazu führen, dass die Länder keine dauerhaften und keine zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ergreifen.“ (Lena Przibylla)

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Verbände und Gewerkschaften lassen allerdings kaum ein gutes Haar an dem Gesetz. Sie begrüßen zwar, dass der Bund sich in Zukunft verstärkt bei der Kita-Finanzierung engagieren will und dass der Etat dafür von 3,5 auf 5,5 Milliarden Euro aufgestockt werden soll, kritisieren aber ebenso einhellig, dass die Finanzierung nicht über 2022 hinaus gewährleistet wird. „Die Befristung der Zuschüsse wird dazu führen, dass die Länder keine dauerhaften und keine zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ergreifen“, meint etwa Lena Przibylla, Referentin im Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK).

Gemessen an den notwendigen Investitionen in den Kita-Bereich dürften 5,5 Milliarden Euro deutlich zu wenig sein, sagt GEW-Vorstandsmitglied Björn Köhler, verantwortlich für Jugendhilfe und Sozialarbeit. Er sieht zudem die Finanzierung der Maßnahmen über eine höhere Beteiligung der Länder an den Umsatzsteuereinnahmen skeptisch und spricht sich stattdessen für die Einrichtung eines sogenannten Sondervermögens aus. Ein solcher Haushaltsposten müsste beim Bundesfamilienministerium eingerichtet werden und eine kontinuierliche Finanzierung des Ausbaus der Kita-Qualität gewährleisten, schlägt Köhler vor.

Auf acht Milliarden Euro pro Jahr beziffert die Bertelsmann Stiftung den Finanzbedarf für einen qualitätssichernden Personalschlüssel von 1 zu 3 in Krippen- und 1 zu 7,5 in Kindergartengruppen in ihrem aktuellen „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“. Insbesondere in den ostdeutschen Ländern sei der Investitionsbedarf groß, heißt es in der im August 2018 veröffentlichten Untersuchung; dort müsse sich eine Erzieherin um deutlich mehr Kinder kümmern als in den westlichen Bundesländern. Sollten die Elternbeiträge wegfallen, kommen laut Bertelsmann Stiftung noch einmal Kosten in Höhe von 5,7 Milliarden Euro hinzu.

Um also wirklich gute Kitas zu schaffen, wie es die Große Koalition als Ziel vorgibt, wären 13,7 Milliarden Euro jährlich notwendig. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken schätzte im November vergangenen Jahres bei einer Expertenanhörung im Bundestag den jährlichen Finanzbedarf für eine „angemessene Fachkraft-Kind-Relation“ gar auf 18 Milliarden Euro. Er forderte den Bund auf, seine Bemühungen auf die Finanzierung eines „angemessenen“ Betreuungsschlüssels zu konzentrieren.

 

Betreuungsrelationen

Frank Jansen, Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, Bernhard Kalicki, Deutsches Jugendinstitut, Heiko Krause, Bundesverband Kindertagespflege, Maria-Theresia Münch, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Anette Stein, Bertelsmann Stiftung und die Erziehungswissenschaftlerin Susanne Viernickel, Universität Leipzig, unterstützten Dantlgrabers Forderung. Die Sachverständigen sprachen sich deshalb für den Antrag der Grünen aus, die eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:3 bis 1:4 für Kinder, die jünger als drei Jahre und 1:9 für Mädchen und Jungen, die drei Jahre und älter sind, verlangen.

Die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Arbeitgeber hingegen sind gegen einheitliche Qualitätsstandards sowie bundesweit verbindliche Betreuungsrelationen. Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände lehnte bei der Bundestagsanhörung eine solche Regelung im Kita-Qualitätsgesetz ab. Die Kommunen sollten selbst entscheiden, für welche Bereiche sie die Mittel des Bundes zur Qualitätssicherung verwenden wollen. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, sieht bundeseinheitliche Personalstandards kritisch. „Sie helfen nicht weiter, denn sie werden den sehr unterschiedlichen Konzepten der Einrichtungen vor Ort und dem länderspezifischen Rahmen nicht gerecht“, erklärte Dedy im August 2018 anlässlich der Veröffentlichung des Bertelsmann-Monitors.

„Wir sind grundsätzlich dafür, dass alle Bildungseinrichtungen kostenfrei werden. Die Kostenfreiheit darf jedoch nicht gegen die Qualität ausgespielt werden.“ (Björn Köhler)

Die Länder können insgesamt aus einem zehn Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog auswählen . Ausdrücklich wird darin auch die Entlastung der Eltern bei den Kita-Gebühren genannt. Damit wird eine SPD-Forderung umgesetzt. „Wir sind grundsätzlich dafür, dass alle Bildungseinrichtungen kostenfrei werden“, sagt GEW-Vorstandsmitglied Köhler. „Die Kostenfreiheit darf jedoch nicht gegen die Qualität ausgespielt werden. Die Beitragsfreiheit für die Kitas ist als familienpolitische Maßnahme zu begrüßen, sie hat in einem Kita-Qualitätsgesetz aber nichts zu suchen.“ Köhler steht mit seiner Kritik nicht allein.

Auch Viernickel fand bei der Bundestagsanhörung im vergangenen November deutliche Worte. „Jeder Euro, der in eine Beitragsfreiheit fließt, steht der Qualitätsverbesserung de facto nicht mehr zur Verfügung – oder ihr sogar entgegen“, so die Wissenschaftlerin. Und Krause vom Bundesverband Kindertagespflege fürchtet gar, dass hierdurch die Standards in Deutschland nicht gleichwertiger, sondern ungleicher werden, wenn sich etwa einzelne Bundesländer dafür entscheiden, die gesamten ihnen zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die Reduzierung oder Abschaffung der Elternbeiträge zu verwenden.

„Ohne klare Ziele werden wir keine nachhaltige Qualitätsverbesserung bekommen! Deswegen hält die GEW an ihrer Forderung nach einem Bundes-Kita-Qualitätsgesetz mit verbindlichen Standards für alle Länder fest.“

Die Verlockung für die Länder ist groß. Beispiel Bayern: Hier hat die neue Landesregierung aus CSU und Freien Wählern bereits eine Gebührensenkung in Aussicht gestellt. Ab April sollen die Beiträge pro Kind um monatlich 100 Euro sinken. Den Kommunen entgingen damit Einnahmen in Höhe von jährlich mindestens 659 Millionen Euro, rechnete Gerhard Dix, Sozialreferent des Bayerischen Gemeindetags, im Oktober 2018 vor. Die Kommunen erwarteten Ausgleichszahlungen vom Land, so Dix. Dank seiner Einwohnerstärke bekommt der Freistaat in den nächsten vier Jahren aus dem Kita-Qualitätsgesetz 860 Millionen Euro.

„Berlin hat als einziges Bundesland bereits die gebührenfreie Kita für alle Kinder verwirklicht und muss daher das Geld nicht mehr dafür verwenden“, sagte dagegen Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) im Dezember 2018. Die Hauptstadt kann mit rund 300 Millionen Euro Zuschüssen rechnen und will dieses Geld unter anderem für eine bessere Qualifizierung der Quereinsteigerinnen und -einsteiger in den Erzieherberuf sowie für Aus- und Weiterbildung der Leitungskräfte verwenden.

Köhlers Resümee aus vielen Jahren Debatten um ein Kita-Qualitätsgesetz fällt ernüchternd aus. Vor allem die fehlende Verbindlichkeit erzürnt ihn: „Ohne klare Ziele werden wir keine nachhaltige Qualitätsverbesserung bekommen! Deswegen hält die GEW an ihrer Forderung nach einem Bundes-Kita-Qualitätsgesetz mit verbindlichen Standards für alle Länder fest.“

Strukturqualität in den Kitas:

Laut „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung lag der Betreuungsschlüssel 2017 im Bundesdurchschnitt bei 1:4,1 im Krippenbereich (Kinder im Alter bis zwei Jahre) und bei 1:8,5 bei den Drei- bis Sechsjährigen. Er hat sich damit in den vergangenen Jahren leicht verbessert. 2012 betrug das statistische Fachkraft-Kind-Verhältnis im Bundesdurchschnitt 1:4,5 im Krippen- und 1:9 im Kita-Bereich. Die GEW fordert einen Schlüssel von 1:3 für Mädchen und Jungen, die jünger als drei Jahre sind, und maximal 1:8 für Kinder vom dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt.

Das Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz

2012 verspricht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein Qualitätsgesetz für den Kita-Bereich. Zu den bundesweit gültigen Standards soll unter anderem eine verbindliche Fachkraft-Kind-Relation gehören. Aufgrund des Widerstands der Länder, die höhere Kosten befürchten, wird das Vor-haben 2014 gestoppt.

Am 19. Mai 2017 verabschiedet die Jugendministerkonferenz der Länder gemeinsam mit dem Bund „Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz“. Da-rin werden neun Parameter für eine bessere Kita-Qualität formuliert, aus denen sich die Bundesländer die für sie geeigneten auswählen sollen.

Im Juli 2018 legt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) den „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ (KiQuTG) vor. Gegenüber dem Eckpunktepapier von 2017 stockt der Bund die Investitionssumme von 3,5 auf 5,5 Milliarden Euro auf. Dieses Geld soll gestaffelt in den Jahren 2019 bis 2022 an die Länder fließen – in Form einer höheren Beteiligung an den Umsatzsteuereinnahmen. Anders als im Eckpunktepapier von 2017 macht der Bund jedoch keine Zusage, die Finanzierung über 2022 hinaus zu verstetigen.

Die Handlungsfelder umfassen insgesamt zehn Maßnahmen. Vorrangig werden vier Kriterien zur Qualitätssicherung in der frühkindlichen Bildung formuliert:

  • bedarfsgerechtes Angebot,
  • ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel in den Einrichtungen (empfohlen werden 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige sowie 1:9 für Drei- bis Sechsjährige),
  • qualifizierte Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung gewinnen und halten,
  • Leitungsfunktion stärken.

Auch hier weicht das Gesetz vom Eckpunktepapier ab. So ist nicht mehr die Rede davon, Leitungskräfte grundsätzlich freizustellen. In der Begründung heißt es lediglich, dass die Träger den Beschäftigten „ausreichende Zeitkontingente für Leitungsaufgaben“ zur Verfügung stellen müssten. Zudem fehlen im Vergleich zu 2017 Festlegungen mit Blick darauf, die mittelbare pädagogische Arbeitszeit (Vor- und Nachbereitung, Elternabende) anzurechnen.

Im September 2018 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf, Mitte -Dezember passierte das Gesetz Bundestag und Bundesrat. Am 1. Januar 2019 trat es in Kraft.