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Qualifizierungschancengesetz (QCG) kaum genutzt

GEW fordert mehr Information und Transparenz

Durch das QCG wird die Weiterbildung von Beschäftigten seit 2019 stark gefördert. Eine Analyse zeigt, dass es die Erwartungen bisher jedoch nicht erfüllt hat. „Hier sollte deutlich nachgesteuert werden“, so GEW-Experte Ansgar Klinger.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Beschäftigten mehr Möglichkeiten, sich weiterzubilden. (Foto: GEW)

Mit der Einführung des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) im Januar 2019 wurde die Förderung der Weiterbildung Beschäftigter unabhängig vom Lebensalter, der Qualifikation und der Betriebsgröße deutlich erweitert. Eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB) zeigt jedoch, dass das Angebot, an solchen Maßnahmen teilzunehmen, nicht wesentlich stärker als zuvor genutzt wird.

„Hier sollte deutlich nachgesteuert werden.“ (Ansgar Klinger)

„Aufgrund der erweiterten Zugangsmöglichkeiten durch das QCG hätte man höhere Steigerungen erwarten können“, heißt es in dem IAB-Bericht. Die GEW fordert, die Information und Transparenz über die Fördermöglichkeiten ebenso wie die Freistellungsbereitschaft der Arbeitgeber und die Regelung von Bildungszeiten zu verbessern, wie sie im Vorschlag zu einem Bundesweiterbildungsgesetz formuliert sind. „Hier sollte deutlich nachgesteuert werden“, sagte Ansgar Klinger, GEW Vorstandsmitglied für berufliche Bildung und Weiterbildung.

IAB-Bericht vermutet Informationsdefizite

Neben einer Ausweitung der Personengruppen sieht das Qualifizierungschan­cengesetz verstärkte Fördermöglichkeiten von Anpassungsqualifizierungen vor. Außerdem können die Betriebe in allen geförderten Weiterbildungen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Nach der Analyse des IAB hat sich jedoch im Jahr 2019 – mit Ausnahme des Teilnahmeanstiegs von Personen ohne Berufsausbildung – die Zusammensetzung der Teilnehmenden kaum verändert. Im Jahr 2019 sei die Zahl der geförderten Weiterbildungsmaßnahmen gegenüber dem Vorjahr mit gerade einmal zusätzlichen 5.700 Zugängen auf gut 30.000 Fälle angewachsen. Damit wurde die mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten verbundene Anstiegserwartung nicht erfüllt.

„Ein möglicher Grund für die eher moderate Steigerung bei den Zugangszahlen könnte in Informationsdefiziten bei den Beschäftigten und/oder den Betrieben bezüglich der Fördermöglichkeiten des QCG liegen“, heißt es in dem IAB-Bericht.

Zwischen Januar und Oktober 2020 sind die Förderfälle zudem infolge der Coronapandemie um 17,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage.

Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurden zum Oktober 2020 die prozentualen Fördersätze unter be­stimmten Bedingungen nochmals erhöht. Es bleibt abzuwarten, ob dadurch auch die Inanspruchnahme steigt.