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Prekäre Beschäftigung Integrationskurse

Noch immer werden Lehrpersonen in Integrationskursen in Deutschland mit einem durchschnittlichen Honorar von ca. 20 Euro pro Unterrichtsstunde abgespeist. Sie zählen somit zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigungsgruppen im Weiterbildungssektor. Ihr Jahreseinkommen liegt noch unter dem Gehalt des Mindestlohntarifvertrages Weiterbildung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Für viele Kolleginnen und Kollegen bedeutet diese niedrige Honorierung ihrer täglichen Arbeit, ihren Lebensunterhalt mit Unterstützungsleistungen über das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) aufstocken zu müssen, sofern sie nicht auf familiäre Unterstützung aufbauen können. Die GEW setzt sich schonseit vielen Jahren für eine massive Verbesserung der sozialen Situation der Lehrpersonen ein.

Durch unzählige Initiativen gegenüber den Bundestagsfraktionen, dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prangert sie in Kooperation mit den Interessenvertretungen der Integrationslehrkräfte, wie z.B.die “Aktion Butterbrot“ und das „DaZ-Netzwerk“, immer wieder die skandalöse Vergütung der Lehrkräfte an - und das auch mit Teilerfolgen.

Die neue Bundesregierung muss nun endlich spürbare Verbesserungen herbeiführen Inzwischen wird von allen Bundestagsfraktionen ein Änderungsbedarf anerkannt. Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu: „Die Integrationskurse haben sich bewährt. Wir wollen sie qualitativ weiter verbessern (Differenzierung nach Zielgruppen, Kursgrößen und angemessene Honorierung der Lehrkräfte).“ Laut Aussagen der Bundesregierung würden die Mehrkosten für eine Erhöhung des Honorars der Lehrpersonen von derzeit rund 20 Euro auf 30 Euro pro Unterrichtsstunde nur rechnerisch jährliche Mehr­kosten von circa 50 Mio. Euro verursachen.

Der Bundesfachgruppenausschuss Erwachsenenbildung der GEW fordert daher, den Etat des BMI zur Finanzierung von Integrationskursen um 50 Mio. Euro aufzustocken, um eine Erhöhung der Honorare der Lehrpersonen auf 30 Euro zu ermöglichen. Damit könnte deren Lage spürbar verbessert werden.

Dennoch läge das Einkommen der Lehrpersonen in Integrationskursen damit immer noch weit unter der Vergütung einer vergleichbaren Lehrtätigkeit von Lehrern/innen an allgemeinbildenden Schulen. Der Bundesfachgruppenausschuss fordert deshalb darüber hinaus analog zu den an Berliner Volkshochschulen geltenden Bedingungen die Erstattung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung sowie einen bezahlten Urlaub, auf den arbeitnehmerähnliche Lehrpersonen einen Rechtsanspruch haben.