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Ortskräftestatut verbessert!

In mehreren Verhandlungsrunden haben sich Goethe-Vorstand und GEW über ein neues Ortskräftestatut verständigt.

Die letzte Novellierung des Ortskräftestatuts hat 1994 stattgefunden, als der damals neu abgeschlossene Ortskräftetarifvertrag mit den neuen Aufgaben für Vertrauenspersonen in das Ortskräftestatut integriert wurde. Der Ortskräftetarifvertrag gilt unverändert fort, entsprechend wurden die Regelungen zu den Verhandlungsrechten der Vertrauenspersonen auch nicht verändert.

In vielen Seminaren für Vertrauenspersonen, in Gesprächen mit dem Euro-Betriebsrat, auf der Mitgliederversammlung der GEW und nicht zuletzt im Arbeitsgruppenvorstand wurden Veränderungsbedarfe und Anpassungsnotwendigkeiten diskutiert. Entsprechend hat sich die Verhandlungsgruppe der GEW zusammengesetzt: Zwei Mitglieder der Ortskräftekommission, Ulrike Kaul und Shoshana Liessmann, ein Vertreter des EBR, Rainer Paul, und Karl Pfeiffer für den AGV sowie Veronika Jäger als GEW-Vertreterin haben die Gespräche geführt.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen:

Das neue Ortskräftestatut ist „runderneuert“, übersichtlicher und klarer gestaltet. Die Verbesserungen sind jedoch nicht nur optische.

- Mehr Verbindlichkeit,
- verbesserte Abstimmung der Vertrauenspersonen untereinander,
- ein konkretisierter Schulungsanspruch

sind die entscheidenden Punkte. Aber auch der vielfach geäußerte Wunsch von Vertrauenspersonen, Briefwahl zu ermöglichen, konnte umgesetzt werden. Trotz der nun ermöglichten „schriftlichen Stimmabgabe“ ist es gelungen, das Wahlverfahren einfach und übersichtlich zu gestalten.

Auch die Position der Ortskräftekommission, die sich in der Zentrale des Goethe-Instituts um die Belange der Ortskräfte-Vertrauenspersonen kümmert, konnte verbessert werden. Hierzu ist vorgesehen, dass die vier Mitglieder der Ortskräftekommission, die aus der Zentrale kommen und Auslandserfahrung haben sollen, nicht einfach benannt werden, sondern von den Ortskräfte-Vertrauenspersonen gewählt werden. Damit sich der Aufwand in Grenzen hält, sollen die Wahlen zusammen mit Arbeitnehmervertreter-Wahlen, bei denen die Vertrauenspersonen der Ortskräfte auch wahlberechtigt sind, stattfinden.

Ilse Schaad, GEW-Vorstandsmitglied und zuständig für Tarifarbeit, urteilt über das Ergebnis: „Schön, dass es in Zeiten immer schwieriger werdender Tarifverhandlungen noch möglich ist, Verbesserungen mit der Arbeitgeberseite zu erzielen.“

Wie das alte ist auch das neue Ortskräftestatut kein „Vertrag“, sondern wird nach der Beratung mit der GEW vom Arbeitgeber als Richtlinie in Kraft gesetzt. Mit Leben füllen müssen es die Ortskräfte, die damit weltweit eine Möglichkeit haben, ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber im Goethe-Institut einzubringen.