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Beamte als Ortslehrkräfte

Oft prekäre Arbeitsverhältnisse

Die GEW warnt verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer, als Ortslehrkräfte im Ausland zu arbeiten. Unter anderem der Versorgungszuschlag zur Altersversorgung fehlt noch immer.

Foto: pixabay.com / CC0

Ortslehrkräfte füllen offene Stellen

Deutsche Auslandsschulen klagen seit Jahren, dass sie offene Stellen nicht mit Auslandsdienstlehrkräften (ADLK) besetzen können. „Angesichts des Lehrermangels fällt es den Ländern schwer, Kolleginnen und Kollegen für das Ausland freizustellen“, erklärt Günther Fecht, Vorsitzender der GEW-Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und Auslandslehrer (AGAL). „Außerdem lassen Schulleitungen engagierte Lehrkräfte nur ungern ziehen.“ Gleichzeitig gibt es verbeamtete Lehrkräfte, die gerne in Namibia, Argentinien oder China unterrichten würden. Sie lassen sich beurlauben – und schließen auf eigene Verantwortung als Ortslehrkraft (OLK) einen Vertrag mit der Auslandsschule. Laut GEW sind es zwischen 500 und 700. „Häufig haben sie eine monatliche Kündigungsfrist und wenig Rechte, bei deutlich weniger Gehalt als zuhause“, warnt Fecht. „Wir wollen diese prekäre Beschäftigungsform nicht“, unterstreicht der Gewerkschaftler. „Auf der anderen Seite sehen viele Kolleginnen und Kollegen nur so eine Möglichkeit, ins Ausland zu kommen.“ Vor allem die mit ungünstigen Fächerkombinationen oder jene, die nicht an Gymnasien unterrichten.

 

3,5 Millionen Euro wurden nie ausgezahlt

Benachteiligt werden diese auf Lebenszeit verbeamteten Lehrkräfte durch eine Anstellung als OLK auch, wenn es um die Zahlung der Pensionsrückstellungen für ihre Altersversorgung geht. Bei den ADLK übernehmen Bund und Länder jeweils zur Hälfte diesen sogenannten Versorgungszuschlag. Die GEW fordert, dass Bund und Länder auch für Beamte, die als Ortslehrkräfte an Auslandsschulen unterrichten, den Versorgungszuschlag übernehmen. Bereits im Januar 2017 appellierte die Gewerkschaft gemeinsam mit dem Verband Deutscher Lehrer im Ausland (VDLiA) und dem Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) an Bund und Länder, den jahrelangen Stillstand in dieser Frage zu beenden. Damals schien eine Lösung in Sicht. „In vielen Gesprächen auf Bundesebene, etwa mit dem Auswärtigen Amt und dem Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik im Bundestag, wurde uns ein Zuschuss von 3,5 Millionen Euro zugesagt“, berichtet Günther Fecht. Dieser Betrag wurde 2018 im Nachtragshaushalt des Bundes aufgenommen – aber von der neuen Regierung nie ausgezahlt. Eher beiläufig informierte das Auswärtige Amt am 8. Januar 2019 auf der ZfA-Schulleitertagung in Berlin darüber, dass dieses Thema auf unbestimmte Zeit verschoben sei. „Möglicherweise hat man im Ministerium Sorge, dass auch andere Beschäftigte im Ausland, etwa bei den Goethe-Instituten, vergleichbare Ansprüche anmelden.“ Das vermutet Eileen Thomas, die für die GEW an der Tagung teilgenommen hatte.

 

Mehrkosten bis zu 900 Euro im Monat

Manche Bundesländer verlangen, dass die OLK 15 Prozent, teilweise sogar 30 Prozent der zuletzt bezogenen Dienstbezüge aus eigener Tasche zu zahlen haben. Tun sie das nicht, wird die Dienstzeit im Ausland nicht als „ruhegehaltsfähig“ angerechnet. Das bedeutet bei einem Grundgehalt von 3.000 Euro eine Zusatzbelastung von 450 Euro bzw. 900 Euro im Monat.