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Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes: Wanka-Papier wird Referentenentwurf

Anfang Juli hatte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) noch Verwirrung gestiftet: Auf einer Pressekonferenz verteilte sie einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), ihr Haus, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), tat sich mit dem Papier schwer. Auf Anfrage teilte das Ministerium der GEW schließlich mit, dass es sich bei dem Papier „nicht um einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Änderungsgesetz“ handele, sondern um „Vorschläge der Ministerin“. Mit dieser Kommunikationspolitik hat das BMBF für einiges Kopfschütteln gesorgt.

Nun liegt er aber vor, der amtliche Referentenentwurf. Bei einem Referentenentwurf handelt es sich um einen Gesetzentwurf, den die Beamtinnen und Beamten des Hauses im Auftrag der Ministerin erarbeitet haben, der aber noch nicht von der Bundesregierung (Kabinett) beschlossen und in den Bundestag eingebracht wurde. Das ist dem Vernehmen nach im September geplant. Die GEW wurde vom BMBF um eine Stellungnahme zum Referentenentwurf gebeten. Dieser Bitte sind wir gerne nachgekommen.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die GEW, dass das BMBF mit einer Novellierung des WissZeitVG Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegentreten und Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erreichen will. Insofern stellt der vorliegende Referentenentwurf für die GEW einen Schritt in die richtige Richtung dar. In vielen Punkten bleibt der Gesetzentwurf allerdings zu vage und lässt zu viele Schlupflöcher für die Fortsetzung des Befristungsunwesens in der Wissenschaft offen. So unterstützt die GEW etwa den Ansatz, die bisher sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen künftig an die Förderung der wissenschaftlichen Qualifizierung zu binden. Die Vorgabe läuft aber ins Leere, wenn sie nicht mit einem Anspruch der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Qualifizierung in der Arbeitszeit verknüpft wird. Auch greift der Gesetzentwurf den von der GEW vorgeschlagenen Ansatz auf, dass sich die Laufzeiten von Zeitverträgen am Zweck der Befristung orientieren sollen. Die Bestimmung ist jedoch zu ungenau formuliert, feste Untergrenzen für Zeitverträge sind nicht vorgesehen. Es ist daher zu befürchten, dass weiterhin viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Kurzzeitverträgen abgespeist werden können. Mit Enttäuschung nimmt die GEW auf, dass der Gesetzentwurf weder Regelungen zur Aufhebung der Tarifsperre noch zur verbindlichen Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente enthält.

Die GEW hat im Januar 2015 einen eigenen Gesetzentwurf zur Novellierung des WissZeitVG vorgelegt. Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindestlaufzeiten für Zeitverträge, eine verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente und die Aufhebung der Tarifsperre sind einige Eckpunkte des GEW-Entwurfs. Die GEW erwartet eine zügige Reform des Befristungsrechts in der Wissenschaft, die substanzielle Verbesserungen für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bringen muss.