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Nicht der Untergang des Abendlandes

Sieben Stunden lang hat das Bundesverfassungsgericht am 17. Januar das Streikrecht für Beamtinnen und Beamte geprüft. Wie läuft solch eine Verhandlung ab? Ein Blick auf die Argumente beider Seiten und hinter die Kulissen.

Pro und Contra „Streikrecht für Beamtinnen und Beamte“: Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben das Thema in der mündlichen Verhandlung am 17. Januar auf Herz und Nieren geprüft. In der Form mal sachlich, mal locker, ja fast flapsig – in der Sache jedoch immer eisenhart, stellten sie Klägern und Beklagten ihre Fragen. Von der Verhandlungsführung des Karlsruher Gerichts auf ein mögliches Urteil, das in ein paar Monaten zu erwarten ist, zu schließen, wäre jedoch Kaffeesatzleserei. Ein Blick hinter die Kulissen der Verhandlung.

6.25 Uhr. Das Telefon der GEW-Vorsitzenden Marlis Tepe klingelt: „Guten Morgen, hier ist der Bayerische Rundfunk ...“ Dann schnell frühstücken. Die „Badischen Neuesten Nachrichten“ haben einen Vorbericht veröffentlicht, mit großem GEW-Streikfoto. Danach hechtet die Vorsitzende von Medientermin zu Medientermin. Unterstützt von Daniel Merbitz, im GEW-Vorstand für Tarif- und Beamtenpolitik verantwortlich, und Monika Dahl, eine der klagenden Lehrkräfte. ZDF, RTL/n-tv, NDR, SWR, RBB, Deutschlandfunk, um nur einige zu nennen, aber auch die schreibende Zunft wie FAZ.net, fragen nach der Position der GEW, wollen begründet wissen, warum die Gewerkschaften bis nach Karlsruhe gezogen sind. Denn DGB und ver.di unterstützen die Klagen der GEW. Vier Lehrkräfte aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten geklagt. Sie hatten Ende der 2000er-/Anfang der 2010er-Jahre an Warnstreiks der Bildungsgewerkschaft teilgenommen. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin mit disziplinarischen Maßnahmen und Geldbußen belegt. Das wollten die Lehrkräfte nicht hinnehmen und setzten sich mit Rechtsschutz der GEW zur Wehr.

Eine „komplizierte Operation am Herz des Berufsbeamtentums“, wie die Süddeutsche Zeitung am nächsten Tag schreiben wird.

Die Ruhe im Gerichtssaal, an beiden Längsseiten des rechteckigen Raumes mit großen Glasfronten von den Fluren getrennt, die Transparenz symbolisieren sollen, ist nach dem Medienauflauf wohltuend. Dennoch: Die Spannung ist mit den Händen zu greifen. Mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht sind nicht alltäglich. Nur die wichtigsten, schwierigsten Fälle werden so bearbeitet. So weist auch BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle zum Anhörungsauftakt auf die „erhebliche Bedeutung“ des Verfahrens hin. Eine „komplizierte Operation am Herz des Berufsbeamtentums“, wie die Süddeutsche Zeitung am nächsten Tag schreiben wird.

Zwei große Themenbereiche sind aufzuarbeiten: Die Kollision zwischen der im Grundgesetz (GG) verankerten Koalitionsfreiheit für Arbeitnehmer (GG Art. 9, Abs. 3) mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (GG Art. 33, Abs. 5), aus denen die Alimentation und die Treuepflicht der Beamten gegenüber dem Staat abgeleitet werden, einerseits. Andererseits das Verhältnis zwischen europäischem Recht und deutscher Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte 2008 und 2009 in zwei viel beachteten Urteilen klargestellt, dass Beamtinnen und Beamten das Streikrecht nicht vorenthalten werden könne, wenn diese nicht hoheitliche Aufgaben wahrnehmen wie beim Militär, der Polizei oder in der Justiz. Ein absolutes Streikverbot verstoße gegen Artikel 11 der Menschenrechtskonvention, betonten die Straßburger Richter. Die deutsche Rechtsprechung hatte dagegen bisher immer darauf gepocht, dass alle Beamtinnen und Beamten nicht streiken dürften.

„Eine Rosinenpickerei darf es nicht geben.“ (Thomas de Maizière)

Innenminister Thomas de Maizière (CDU), er vertrat die Bundesregierung, fuhr denn auch gleich einmal großes Geschütz auf: Das Streikverbot sei ein „zentraler Pfeiler des Berufsbeamtentums“. Die Bürger müssten darauf vertrauen können, dass der Staat immer präsent sei. Das Berufsbeamtentum sei ein „sorgfältig austariertes Gesamtsystem“, in dem Beamte für ihre Alimentation und das Lebenszeitprinzip auf das Streikrecht verzichteten. „Eine Rosinenpickerei darf es nicht geben“, unterstrich de Maizière.

Das wollten die Verfassungsrichterinnen und -richter genauer wissen: Ob denn das Gesamtsystem zusammenbreche und die Schulpflicht nicht mehr gewährleistet werden könne, wenn Lehrkräfte streiken, fragten sie die Vertreter Sachsens. Im Freistaat arbeiten alle Lehrkräfte als Angestellte, nur die Schulleitungen sind verbeamtet. Die Praxis in den vergangenen fast 20 Jahren habe gezeigt, dass Schule funktioniert, lautete die Antwort. Der Freistaat hatte in den vergangenen Jahren bei Schulleistungsstudien im Bundesländervergleich stets mit die besten Ergebnisse erzielt. Selbst bei großen Warnstreiks der Gewerkschaften mit über 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, so die Vertreter Sachsens, seien in allen Schulen Unterricht und Betreuung gesichert worden. Zudem muss man wissen, dass von den gut 800.000 Lehrkräften in Deutschland fast 200.000 als Angestellte beschäftigt sind – ohne, dass das Abendland bisher untergegangen ist. 

Und es gab weitere kritische Nachfragen an den Bundesinnenminister. Angesichts der Besoldung der Beamtinnen und Beamten, die mit der Föderalismusreform in die Hoheit der Länder übergegangen ist und seitdem immer weiter auseinanderdriftet, sowie mehrerer Pflichtstundenerhöhungen für Lehrkräfte, stellte beispielsweise Richter Ulrich Maidowski zur Diskussion: „Funktioniert das Gesamtpaket noch?“ Zwischen 1960 und 2018 habe sich viel verändert. Sei die Fürsorge noch eine echte Kompensation für das Streikverbot oder gebe es eine strukturelle Ungleichheit zwischen Arbeitgeber und Beamten? „Wie verschafft sich diese Berufsgruppe Gehör?“, wenn nicht durch Streiks, fragte Maidowski. Zur Illustration: In A13 etwa klafft die Jahresbesoldung der Beamten in den Ländern zum Teil mehrere tausend Euro auseinander, der Spitzenwert liegt bei 8.000 Euro. De Maizière stellte klar, dass er diese Argumente „nicht teile“ und verwies auf die Anhörungsrechte der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, die Beamtinnen und Beamte vertreten.

Aber auch die Gewerkschaften, das soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, müssen nacharbeiten. Beispielsweise ihre Vorschläge schärfen, wie ein solidarisches Gesamtkonzept für Beamte mit hoheitlichen Aufgaben, ohne hoheitliche Aufgaben und Angestellte aussehen könnte, in dem  Bezahlung, Gesundheitsschutz und Arbeitszeit kollektiv verhandelt werden um einen vernünftigen, gerechten Ausgleich zu schaffen.

Das Gericht stand zudem vor der Aufgabe, das Verhältnis der Menschenrechtskonvention zum Grundgesetz zu klären. Auch BVerfG-Präsident Voßkuhle ist sich dessen bewusst. Er betonte immer wieder die Tragweite, die eine Entscheidung auch auf internationaler Bühne haben werde. Die Arbeitgeber hingegen wollten die Urteile des EGMR gar nicht anwenden. International und national würde nicht dasselbe unter Begriffen wie „öffentlicher Dienst“ und „Beamte“ verstanden, argumentierten sie. Völkerrechtsexpertin Monika Schlachter erklärte für die Gewerkschaften, die Urteile seien sowohl in ihren Begrifflichkeiten als auch in ihren Bewertungen übertragbar. Es sei zwar eine neue, aber eine gute Orientierung, den Urteilen des EGMR eine Leitfunktion zuzusprechen. Mit anderen Worten: Es wäre gut, das Verfassungsgericht orientierte sich am EGMR und ließ Beamtinnen und Beamten ohne hoheitliche Aufgaben streiken.

Wir sehen uns in unsere Auffassung bestätigt: Das Streikrecht ist ein Grundrecht, das verbeamteten Lehrkräften nicht länger vorenthalten werden darf! (Marlis Tepe)

Nach der Verhandlung machte GEW-Vorsitzende Tepe gegenüber den Medien deutlich: „Wir sehen uns in unsere Auffassung bestätigt: Das Streikrecht ist ein Grundrecht, das verbeamteten Lehrkräften nicht länger vorenthalten werden darf. Wir wollen das Beamtenrecht modernisieren und demokratisieren. Eine starke Demokratie wie in Deutschland hält es aus, wenn Lehrerinnen und Lehrer streiken.“ Sie betonte, dass Lehrkräfte keine hoheitlichen Aufgaben ausübten. „Die GEW hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie mit dem Streikrecht verantwortungsvoll umgeht. Die Lehrkräfte haben ein hohes Berufsethos: Sie wollen die Schülerinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung unterstützen. Streiks richten sich nicht gegen die Kinder, Jugendlichen und Eltern, sondern sollen den Arbeitgeber treffen“, sagte Tepe. Und dies sei auch bitter nötig, wenn die Länder nach „Gutsherrenart“ Weihnachts- und Urlaubsgeld kürzen oder die Arbeitszeit erhöhen.