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Neue Personalvertretung an Europäischen Schulen

Ortslehrkräfte und abgeordnete Lehrkräfte an den vierzehn Europäischen Schulen werden ab 1. September 2018 erstmalig eine gemeinsame Personalvertretung haben. Am unterschiedlichen Status der beiden Lehrkräftetypen ändert sich jedoch nichts.

Die Schule in München ist die größte der drei Europäischen Schulen in Deutschland (Foto: Manfred Brinkmann)

Die neuen gemeinsamen Personalräte soll die Interessen der Lehrkräfte gegenüber den Schulleitungen vertreten. Dies hat der Oberste Rat der Europäischen Schulen auf seiner Sitzung Mitte April in Tallin beschlossen. Bisher gab es für beide Lehrkräftegruppen getrennte Personalvertretungen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten. In Zukunft soll es an allen 14 Europäischen Schulen einheitliche Personalvertretungen bestehend aus je einem Vertreter der Ortslehrkräfte und der abgeordneten Lehrkräfte geben, die für ein Jahr gewählt und pro Woche je drei Stunden vom Unterricht freigestellt werden. Sie können Sitzungen einberufen und auch Gewerkschaftsvertreter einladen.  Die Schulleitungen sind gehalten, die Personalräte in allen Fragen zu informieren und zu konsultieren, die „das materielle und moralische Wohlergehen der Lehrkräfte betreffen“.  Mindestens viermal pro Jahr sollen die PersonalvertreterInnen zudem zu Gesprächen mit dem Generalsekretär der Europäischen Schulen in Brüssel zusammentreffen. 

Ortslehrkräfte bleiben prekär beschäftigt
Die GEW begrüßt die neue gemeinsame Interessenvertretung aller Lehrkräfte an Europäischen Schulen, auch wenn deren Schutzrechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten hinter denen deutscher Personalräte zurückbleiben.  Die GEW hatte dazu eigene Vorschläge eingebracht, die u.a. ein Mitspracherecht bei Entlassungen und einen besonderen Kündigungsschutz  für gewählte PersonalvertreterInnen vorsahen, aber leider unberücksichtigt blieben.  Die neue Personalvertretung ändert auch nichts am unterschiedlichen Status von Ortslehrkräften und abgeordneten Lehrkräfte an den Schulen. Das System der Europäischen Schulen sieht vor, dass Planstellen abgeordneten Lehrkräften aus EU-Mitgliedsstaaten vorbehalten sind. Nur dann, wenn eine Planstelle nicht durch eine abgeordnete Lehrkraft zu besetzen ist, kann hilfsweise eine Ortslehrkraft eingestellt werden. Obwohl deren Zahl in jüngster Zeit beständig gestiegen ist und sie in einigen Schulen bereits die Mehrheit des Lehrkörpers stellen, bleiben Ortslehrkräfte weiterhin prekär beschäftigt und müssen jederzeit mit Arbeitsplatzverlust rechnen, sobald eine abgeordnete Lehrkraft mit den gewünschten Unterrichtsfächern verfügbar ist.