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Neue Entgeltordnung zum TVöD (Bund) - GEW fordert zügige Übernahme für das Goethe-Instiutt

Seit dem 1. Januar 2014 gilt die neue Entgeltordnung für die Tarifbeschäftigten des Bundes. Mehr als acht Jahre nach Inkrafttreten des TVöD wird die alte Vergütungsordnung (Anlage 1a) zum BAT endlich durch ein neues Regelwerk ersetzt. Allerdings bleiben viele Tätigkeitsmerkmale und Eingruppierungsvorschriften erhalten. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier zusammengestellt.

Entgeltordnung Bund - Was ist neu?

Die weggefallenen Bewährungsaufstiege in den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppen 2 bis 8, die nach der alten Vergütungsordnung zum BAT einen Aufstieg nach höchstens sechs Jahren vorsahen, sind nun mindestens der nächsthöheren Entgeltgruppe zugeordnet.
Höhergruppierungen aus Anlass des Inkrafttretens der Entgeltordnung erfolgen ausschließlich auf Antrag der Beschäftigten. Anträge können bis zum 31.12.2014 gestellt werden, wirken aber stets zurück auf den 1. Januar 2014. GEW-Mitglieder, die in die Entgeltgruppen 2 bis 8 (TVöD) eingruppiert sind und für deren Tätigkeit früher ein Bewährungsaufstieg vorgesehen war, können sich durch ihre Gewerkschaft beraten lassen, ob ein solcher Antrag für sie sinnvoll ist.
Im Allgemeinen Teil für den Verwaltungsdienst wurden neue Tätigkeitsmerkmale aufgenommen. Tätigkeiten, die eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung voraussetzen, sind nun mindestens der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Die Entgeltgruppe 7 wurde geöffnet für Tätigkeiten, die mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen voraussetzen.
Die Entgeltgruppe 9 wurde neu strukturiert. Statt der bisherigen „kleinen EG 9“ mit längeren Stufenlaufzeiten und nur 4 Stufen gibt es jetzt eine Entgeltgruppe 9a mit dem normalen Stufenverlauf. Die Entgeltgruppe 9b entspricht der bisherigen EG 9. Ein Bachelor-Grad führt – wenn er für die Tätigkeit verlangt wird – nun direkt in die Entgeltgruppe 9b.
Zusammen mit der Entgeltordnung wurden weitere Änderungen des TVöD vereinbart. Höhergruppierungen ab dem 1. März 2014 erfolgen stufengleich. Das gilt allerdings nicht für Höhergruppierungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung.
Für die Beschäftigten in Bibliotheken richtet sich die Eingruppierung nicht mehr nach dem Buchbestand. Die Tätigkeitsmerkmale wurden an den Aufbau der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale angelehnt. Für Bibliotheksbeschäftigte mit einem einschlägigen Hochschulabschluss werden erstmals Aufstiegsmöglichkeiten von der EG 9b bis in die EG 12 geschaffen.

 Für die Beschäftigten des Goethe-Instituts wirkt sich die neue Entgeltordnung unterschiedlich aus:

Öffentliche-Mittel-Bereich (ÖMB): Für die aus Mitteln des Bundes vergüteten Beschäftigten des GI werden die Änderungen „automatisch“ übernommen. Grundlage dafür ist der Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Angestellten den Goethe-Institut e.V., der die Anwendung des TVöD (Bund) in der jeweils geltenden Fassung mit bestimmten Abweichungen vorsieht.

Eigenmittelbereich (EMB): Für die aus Vereinsmitteln vergüteten Beschäftigten muss jede Änderung des TVöD und jede Tariferhöhung durch einen Änderungstarifvertrag erst übernommen werden. Aktuell gilt der Übernahmetarifvertrag (Eigenmittel) in der Fassung des 21. Änderungstarifvertrags, der den TVöD (Bund) zum Stand 1. März 2012 in Bezug nimmt. Damit die neue Entgeltordnung auch für diese Beschäftigten gilt, muss ein neuer Änderungstarifvertrag vereinbart werden.
In beiden Tarifverträgen (sowie in ergänzenden Tarifverträgen) sind spezielle Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen des Goethe-Instituts vereinbart, die ihre Eingruppierung regeln. Um diese Tätigkeitsmerkmale an die neue Entgeltordnung Bund anzupassen, müssen die Tarifverträge zwischen der GEW und dem Goethe-Institut geändert werden.

Forderungen der GEW an das Goethe-Institut:

Deshalb hat die GEW den Vorstand des Goethe-Instituts zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Die GEW-Tarifkommissionen EMB und ÖMB haben in gemeinsamen vorbereitenden Sitzungen die Ziele für die Tarifverhandlungen definiert. Insgesamt strebt die GEW einheitliche Regelungen und Gehälter für das gesamte Goethe-Institut an – unabhängig davon, aus welchem Topf jemand bezahlt wird. Dafür sind neben der zügigen Übernahme der Entgeltordnung Bund für den Eigenmittelbereich auch die Tätigkeitsmerkmale in den Goethe-Tarifverträgen zu überarbeiten und entsprechend der aktuellen Anforderungen neu zu bewerten.

Konkret fordert die GEW:

  • Für die Beschäftigten in den Mediotheken (Inland) soll ein eigenes Tätigkeitsmerkmal vereinbart und der Entgeltgruppe 9a zugeordnet werden. Das entspricht den gewachsenen Aufgaben für Betreuung, Begleitung und selbständiges Betreiben der Mediothek.
  • Die Eingruppierung der SachbearbeiterInnen soll vereinheitlicht und mindestens der Entgeltgruppe 9a zugeordnet werden mit Durchlässigkeit nach EG 9b bis 12.
  • Die LeiterInnen Information und Bibliotheken (I&B) an den Auslandsinstituten sind mindestens in die Entgeltgruppe 10 einzugruppieren. Die LeiterInnen I&B mit Fachauftrag für eine Großregion sind entsprechend des früheren Bewährungsaufstiegs (nach 9 Jahren in BAT IIa) in Entgeltgruppe 12 einzugruppieren.
  • VerwaltungsleiterInnen sind entsprechend ihrer Aufgaben mindestens in die Entgeltgruppe 10 einzugruppieren. Bei Erfüllung der Heraushebungsmerkmale entsprechend des Allgemeinen Teils in EG 11 bzw. EG 12.
  • Die Eingruppierung der ReferentInnen soll einheitlich in Entgeltgruppe 13 erfolgen mit Durchlässigkeit nach EG 14 und 15.
  • IT-Beauftragte in den Instituten sollen unabhängig von ihrer sonstigen Tätigkeit und Eingruppierung eine Zulage erhalten.
  • Alle Lehrkräfte (In- und Ausland) sind einheitlich in EG 13 einzugruppieren. Das entspricht dem Niveau einer Tätigkeit, die eine wissenschaftliche Hochschulbildung voraussetzt.
  • Der Katalog der Zusammenhangstätigkeiten (Anhang zum Übernahme-TV Eigenmittel) soll dahingehend erweitert werden, dass der bereits praktizierte Einsatz elektronischer Medien (Whiteboard, elektronisches Klassenbuch, Lernplattform) entsprechend des derzeitigen Standes abgebildet wird. Zur Kompensation der daraus entstehenden Mehrarbeit soll die Unterrichtsverpflichtung entsprechend reduziert werden.

Solidarität mit den Freien MitarbeiterInnen

Für die angestrebten Verhandlungen zu den Beschäftigungsbedingungen der Freien MitarbeiterInnen hat die GEW eine eigene Verhandlungskommission gebildet. Auch wenn die Verhandlungen zu den Tarifverträgen für den EMB und ÖMB keine direkten Auswirkungen auf die Beschäftigungsbedingungen der FM haben, bestehen zwischen den Arbeitsbedingungen deutliche Wechselwirkungen (z.B. wenn es um die Zusammenhangstätigkeiten der Lehrkräfte geht). Vor diesem Hintergrund hat die Tarifkommission einen weiteren Beschluss gefasst, in dem sie den Vorstand des Goethe-Instituts dazu auffordert, parallel Tarifverhandlungen zu den Beschäftigungsbedingungen der FM mit der GEW aufzunehmen.