Zum Inhalt springen

Neue Entgeltordnung notwendig!

Über zehn Jahre nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft getreten ist, gibt es für die Mehrheit der kommunalen Beschäftigten noch immer keine neue Entgeltordnung. Zum 31. Dezember 2016 laufen zudem die Tarifverträge zur Altersteilzeit aus.

Über zehn Jahre nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) inkraft getreten ist, gibt es für die Mehrheit der kommunalen Beschäftigten noch immer keine neue Entgeltordnung. Dafür wird weiterhin die alte Vergütungsordnung des früheren Bundesangestellten-Tarifvertrags (BAT) herangezogen. Nur für den Sozial- und Erziehungsdienst haben Gewerkschaften und Beschäftigte 2009 nach wochenlangen Streiks eine Entgeltordnung erkämpft, die im vergangenen Jahr verbessert wurde.

2014 haben Gewerkschaften und Arbeitgeber für die Tarifbeschäftigten des Bundes eine Entgeltordnung vereinbart. Die Verhandlungen über eine neue allgemeine Entgeltordnung für die Tarifbeschäftigten der Kommunen, die ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) führen, zogen sich lange hin. Sie sind inzwischen aber so weit vorangekommen, dass ein Abschluss während der Tarifrunde 2016 möglich erscheint. Es kann jedoch passieren, dass die Arbeitgeber die Kosten dieses Abschlusses auf das Tarifergebnis anrechnen wollen.

Zum 31. Dezember 2016 laufen die Tarifverträge zur Altersteilzeit, der TV FALTER (Bund) und TV FlexAZ (VKA) aus. Obwohl die Aufstockungsbeträge für Gehalt und Rentenbeiträge der Beschäftigten in der Altersteilzeit seit 2009 gesunken sind, weil die gesetzliche Förderung ausgelaufen ist, ist Altersteilzeit
für viele Kolleginnen und Kollegen eine attraktive Möglichkeit, sanft vom Berufsleben in die Rente zu
gleiten.

Bislang haben jedoch nur wenige kommunale Beschäftigte von dem neuen TV FlexAZ profitiert, weil nur 2,5 Prozent der Beschäftigten diese Altersteilzeitregelung in Anspruch nehmen dürfen und diese Quote durch früher genehmigte Anträge vielerorts bereits ausgeschöpft war. Nur wenn der Tarifvertrag auch über 2016 hinaus verlängert wird, können neue Anträge zum Zuge kommen.

Allerdings haben die öffentlichen Arbeitgeber, nachdem die Phase des radikalen Personalabbaus zunächst beendet ist und in vielen Bereichen Fachkräfte knapp werden, kein Interesse mehr an einer „kostspieligen“ Altersteilzeit. Sie wollen die Beschäftigten so lange wie möglich halten. Das „FALTER-Modell“, bei dem Beschäftigte über das Rentenalter hinaus teilweise weiterarbeiten, wurde wie erwartet ein Ladenhüter. Angesichts dieser Gemengelage wird die Auseinandersetzung darum geführt, die Altersteilzeitregelungen zu erhalten.