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Nein heißt Nein! - Neues Sexualstrafrecht stärkt die Opfer

Einstimmig hat der Bundestag im Juli die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ ist nun geltendes Recht und legt damit neue Maßstäbe für die Entscheidung, was eine Straftat ist und was nicht.

Das überarbeitete Sexualstrafrecht stellt damit jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person unter Strafe, auch wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt. Für die Klärung, ob es sich bei einer sexuellen Handlung um eine Straftat handelt, ist künftig nicht mehr das Verhalten des Opfers maßgeblich, sondern das Verhalten des Täters.

Die Strafbarkeit hängt durch die Änderung in §177 StGB somit nicht mehr davon ab, ob das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung durch körperliche Gegenwehr verteidigt wurde. Alltägliche körperliche Übergriffe werden nicht mehr als Bagatelle gewertet, sondern als Straftaten anerkannt.