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Nationaler Integrationsgipfel

Öffentliche Gelder nur für tariftreue Bildungsträger!

Die GEW macht sich stark für die Tariftreue der Bildungsträger und fordert bessere Beschäftigungsbedingungen für Lehrkräfte von Integrationskursen.

Anlässlich des in der zweiten Oktoberhälfte veranstalteten 12. Integrationsgipfel – als Zusammenkunft von Politik, Migrantenverbänden, Medien und Zivilgesellschaft – hat sich die GEW erneut zu den Beschäftigungsbedingungen in Integrationskursen und zur Tariftreue von Bildungsträgern positioniert.

Staat muss langfristig investieren

Die GEW sieht ein qualitativ hochwertiges gesetzliches Regelangebot als eine wichtige Voraussetzung dafür, dass erwachsene Lernende deutsche Sprachkenntnisse erwerben und dass sich geflüchtete Menschen erfolgreich integrieren können. Dies erfordert eine erhöhte und langfristig angelegte staatliche Investition in die Kursangebote der Integration sowie die angemessene Beschäftigung und Entlohnung der Lehrkräfte.

Lehrkräfte angemessen entlohnen

DaF/DaZ-Lehrkräfte in allen Integrationskursen müssen grundsätzlich fest angestellt und tariflich entlohnt werden – orientiert an der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes, entsprechend der Eingruppierung von Sprachlehrkräften im TVöD Bund, u.a. mit einer 39-Stunden-Woche und 30 Tagen Urlaub. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE) von je 45 Minuten pro Woche beträgt 25 bei einer Vollzeitstelle. Solange eine Festanstellung nicht erreicht wird, müssen DaF/DaZ-Lehrkräfte entsprechende Stundensätze erhalten. Das Honorar für eine UE im Integrationskurs beträgt mindestens 57 Euro.

Die Qualitätsstandards, die bis zum 31.08.2015 nach der Integrationskursverordnung formuliert waren, müssen eingehalten werden. Der Einsatz von Lehrkräften unterhalb der bis zum 31.08.2015 geltenden Qualitätsstandards darf nur eine kurzfristige Lösung zur dringenden Bedarfsdeckung sein. Für sie sind berufsbegleitende Weiterqualifizierungen anzubieten und aus Bundesmitteln zu finanzieren, mit denen sie die bisherigen Qualitätsstandards erfüllen.

Eine professionsbildende Ausbildung begründen

Langfristig fordert die GEW, dass die Qualifikationsanforderungen für Lehrkräfte in Sprach- und Integrationskursen eine professionsbildende Ausbildung begründen, die auf einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss beruht und eine Eingruppierung nach E 13 ermöglichen.

Für die nach den bisherigen Kriterien zugelassenen Lehrkräfte ist eine Nachqualifizierung einzurichten, wobei bereits erworbene Qualifikationen (formal, non-formal) sowie informell erworbene Kompetenzen (Berufserfahrungen) anzuerkennen und auf der Grundlage der nationalen Gegebenheiten anzurechnen sind.

„Öffentliche Gelder sollte es nur für Bildungsanbieter geben, die auch tariflich zahlen!“ (Ansgar Klinger)

Die GEW setzt sich ferner dafür ein, dass bei der Vergabe von öffentlichen Geldern für  Bildungsaufgaben, die zwar in öffentlicher Verantwortung liegen, nicht aber in öffentlicher Trägerschaft erledigt werden (Kindertagesstätten, Jugendhilfe, Privatschulen, Integrationskurse, Weiterbildung usw.), nur solche Bildungsanbieter berücksichtigt werden, die ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse anbieten.

Das Bezahlniveau sollte den im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen entsprechen oder in einem Haustarifvertrag geregelt sein. GEW-Vorstandsmitglied Ansgar Klinger macht deutlich: „Öffentliche Gelder sollte es nur für Bildungsanbieter geben, die auch tariflich zahlen!“

Die GEW fordert, dass die öffentlichen Auftraggeber eine entsprechende Finanzierung bereitstellen, um die Voraussetzungen für eine tarifgemäße Bezahlung zu schaffen, und deren Einhaltung zu kontrollieren.