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Gute-KiTa-Gesetz

Gebührenfreie Kitas: Mütter arbeiten trotzdem nicht mehr

Viele Bundesländer wollen die neuen Gelder des Bundes dafür nutzen, Eltern stärker bei den Kitagebühren zu entlasten. Laut DIW-Studie wird dies aber nicht die Erwerbstätigkeit von Müttern erhöhen.

Foto: Pixabay / CC0

Die von den meisten Bundesländer mit den Geldern aus dem „Gute-KiTa-Gesetz“ geplante stärkere Entlastung der Eltern bei den Kitagebühren wird nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) nicht mehr Müttern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder eine höhere Wochenarbeitszeit ermöglichen. „Wenn es darum geht, unter Kosten-Nutzen-Abwägungen ein geeignetes Instrument zu finden, um die Erwerbstätigkeit von Müttern zu fördern, sind Kita-Gebührenbefreiungen auch aufgrund der hohen Mitnahmeeffekte insgesamt als ineffizient zu bewerten“, sagte Mathias Huebener, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin.

„Auch wenn die Bedeutung einer höheren Arbeitszeit der Mütter nicht zu unterschätzen ist, beispielsweise auch was spätere Rentenansprüche betrifft, ist das für eine solch kostspielige Maßnahme ein maues Ergebnis.“ (C. Katharina Spieß)

Für die aktuelle Studie, die auf repräsentativen Daten zu fast 330.000 Müttern und gut 250.000 Vätern in Deutschland basiert, untersuchten DIW-Expertinnen und Experten anhand früherer Gebührenbefreiungen der Jahre 2006 bis 2011, wie sich diese auf das Erwerbsverhalten der Eltern auswirkten. Zentrales Ergebnis: Wird das letzte Kitajahr des Kindes vor der Einschulung gebührenfrei, sind nicht mehr Mütter erwerbstätig als vor der Gebührenreform. Allerdings weiten bereits erwerbstätige Mütter kurzfristig ihre wöchentliche Arbeitszeit aus – und zwar um vier Prozent oder umgerechnet rund 0,8 Stunden. Mittelfristig verschwinden die beobachteten Effekte wieder: Wenn das Kind zehn Jahre alt ist, also etwa zum Ende der Grundschulzeit, macht es für die Erwerbstätigkeit der Mutter keinen Unterschied mehr, ob sie von einem gebührenfreien Kitajahr ihrer Kinder profitierte oder nicht.

Mit Blick auf das „Gute-KiTa-Gesetz“ prognostiziert die DIW-Studie, dass durch generelle Gebührenbefreiungen kaum oder gar keine weiteren Mütter eine Erwerbstätigkeit aufnähmen. Zu erwarten wäre, dass bereits erwerbstätige Mütter ihre Arbeitszeit leicht erhöhten. „Auch wenn die Bedeutung einer höheren Arbeitszeit der Mütter nicht zu unterschätzen ist, beispielsweise auch was spätere Rentenansprüche betrifft, ist das für eine solch kostspielige Maßnahme ein maues Ergebnis“, sagte C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Geeigneter wären nach Ansicht der Autorinnen und Autoren etwa zielgenauere steuerliche Absetzungsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten, die an eine Erwerbstätigkeit gebunden sind. Zusätzliche Mittel sollten in weitere Kitaqualitätsverbesserungen investiert werden statt in Gebührenbefreiungen.

„Die Erzieherinnen und Erzieher brauchen vor allem mehr Zeit für die Kinder.“ (Björn Köhler)

Auch die GEW hält eine Nutzung der Gelder aus dem „Gute-KiTa-Gesetz“, um vor allem Kitagebühren zu senken oder abzuschaffen, für falsch. Sie fordert weiterhin ein Kita-Qualitätsgesetz, mit dem bundeseinheitliche Standards für die Kindertagesbetreuung geschaffen werden. Vorrangig sollten der Personalschlüssel verbessert und die Kitaleitungen – etwa durch die Freistellung vom Gruppendienst – entlastet werden, fordert GEW-Experte Björn Köhler: „Die Erzieherinnen und Erzieher brauchen vor allem mehr Zeit für die Kinder.“ Nach Ansicht der Gewerkschaft benötigen die Länder zudem eine dauerhafte Finanzierung, um nachhaltig in Personal zu investieren.