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Coronakrise

Mitmachaktion zur DGB-Familiensoforthilfe

Eltern müssen während der Corona-Pandemie alles parallel wuppen: Erwerbsarbeit, Haushalt, Kinderbetreuung und Beschulung zu Hause. Mit einer Aktion in den sozialen Netzwerken bekräftigt der DGB seine Forderung nach einer Familiensoforthilfe.

Homeoffice, Homeschooling, Hausarbeit: Viele Familien sind wegen der Coronakrise überlastet und brauchen Hilfe. Noch bis zum Sommer laufen Kitas nur im Notbetrieb, der Schulstart im rotierenden System ist von Land zu Land unterschiedlich. Viele Eltern sorgen sich zudem um ihren Arbeitsplatz und fürchten Gehaltseinbußen. Der DGB macht daher Druck für die von ihm geforderte Familiensoforthilfe und ruft zu einer Mitmachaktion in den sozialen Netzwerken auf. 

Dazu sollte als Hilferuf ein Moment aus dem Corona-Stress im Homeoffice fotografiert werden. Eine solche Szene kann mithilfe von Spielzeug, Playmobil oder Kuscheltieren nachgestellt werden. Der DGB stellt Vorlagen als Rahmen zur Verfügung. Das Foto sollte bei Facebook und Twitter mit dem Kommentar „Darum brauchen wir die Familiensoforthilfe jetzt: ...“ und den Hashtags #Familiensoforthilfe, #AufstandderKuscheltiere #DGBfürFamilien und #CoronaEltern veröffentlicht werden.

Aus den kreativsten Fotos wird ein Video zusammengestellt.

Was der DGB fordert:

  • Verlängerung der Verdienstausfallentschädigung für die Dauer der Schließung von Kitas, Schulen und Pflegestrukturen
  • Erhöhung der Ausfallentschädigung auf 80 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes
  • Unbürokratische Auszahlung an die Betroffenen
  • Freistellungsanspruch (auch stunden- oder tageweise) und Sonderkündigungsschutz.
  • Darüber hinaus fordert der DGB, den Kreis der Berechtigten auf Eltern von Kindern bis zum 14. Lebensjahr zu erweitern und die zumutbaren Betreuungsmöglichkeiten auf die Personen im selben Haushalt zu begrenzen. Eltern im Homeoffice können nur dann als zumutbare Betreuung gelten, wenn das zu betreuende Kind das 10. Lebensjahr erreicht hat. 

Hintergrund: Der Bezug der Verdienstausfallentschädigung für Eltern (§ 56 IfSG), die wegen der Schließung von Kitas und Schulen ihre Kinder betreuen müssen und nicht erwerbstätig sein können, ist auf sechs Wochen begrenzt. Aktuell läuft diese Regelung aus. Nach Ansicht des DGB muss eine Verlängerung mit einer Erhöhung der Mittel und einer unbürokratischen Art der Auszahlung einhergehen. 

Bedarf nimmt zu

Die Nutzung der Verdienstausfallentschädigung sei zudem bisher noch nicht weit verbreitet, weil die Leistung wenig bekannt sei. Viele Eltern seien ferner bisher in Kurzarbeit und darüber finanziell abgesichert gewesen. Aktuell steige der Bedarf an Unterstützung jedoch, weil immer mehr Erwerbstätige an ihre Arbeitsplätze zurückkehrten. 

Da durch die Covid-19-Pandemie auch für viele pflegebedürftige Angehörige die Betreuungsmöglichkeiten wegbrechen, geht die gewerkschaftliche Forderung über die seit einiger Zeit kursierende Idee eines Corona-Elterngeldes hinaus.