Zum Inhalt springen

Mit Rechentricks zu höheren Bildungsausgaben

Eine erstaunlich positive Bilanz meldet das Statistischen Bundesamt mit seinen aktuellen Zahlen über die Bildungsausgaben der Bundesrepublik. Ein Rechentrick macht's möglich: Bereits 2009 fanden die Länderfinanzminister den Kniff, wie sich höhere Ausgaben vorgaukeln lassen, ohne tatsächlich mehr Geld auszugeben.

Zwar haben Bund und Länder 2008 beim Bildungsgipfel in Dresden vereinbart, die Investitionen in Bildung und Forschung bis zum Jahr 2015 auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen. Dieses Ziel soll nun erreicht werden, ohne die tatsächlich nötigen Gelder bereit zu stellen. Die Lösung dieser kniffligen Aufgabe lautete: umsortieren.

Der Taschenspielertrick der Länderfinanzminister bestand darin, bereits bestehende feste Ausgaben dem Bildungsbudget zuzuordnen. So seien die Mietkosten für staatliche Gebäude, die zum Beispiel die Länder den Hochschulen kostenlos überlassen, bislang nicht als Bildungskosten ausgewiesen, so ihre Argumentation. Auch Versorgungsleistungen für pensionierte Staatsdiener gehörten eigentlich zu diesem Etat und würden bisher nicht adäquat abgebildet. Auch Steuerausfälle durch Ausbildungsfreibeträge, die ermäßigte Umsatzsteuer für Bücher und die Steuererleichterungen für forschende Unternehmen seien in der Statistik den Bildungsausgaben zuzuordnen. Mit den so geänderten Berechnungskriterien, die nicht mehr den international gültigen Standards bei der Berechnung von Bildungsausgaben entsprechen, ist man auf dem Papier dem Zehn-Prozent-Ziel näher gekommen.

„Mit ihren abstrusen Rechentricks disqualifizieren sich die Finanzminister selber“, erklärte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne. „Mehr Geld für den Bildungsbereich ist kein Selbstzweck. Mit den zusätzlichen Mitteln soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Qualität des Bildungsangebotes zu verbessern", betonte Thöne. Dies sei bitter notwendig, wie internationale Vergleichsstudien dem deutschen Bildungssystem immer wieder attestierten.