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Mindestlohn Weiterbildung: Tarifverhandlungen vertagt

Am 15. Dezember 2014 fand in Hannover die Auftaktverhandlung über eine Erhöhung des Mindestlohnes für alle Arbeitnehmer/innen im pädagogischen Bereich von Trägern der beruflichen Bildung, soweit sie überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II/SGB III erbringen, statt. Die Verhandlungen wurden nach der Unterbreitung eines nicht verhandlungsfähigen Angebotes durch die Arbeitgeberseite vertagt.

Die Arbeitgeberseite warf GEW und ver.di vor, überzogene Forderungen zu stellen. GEW und ver.di würden mit ihrer Forderung nach einem Stundenlohn von 16,10 Euro, einem Anspruch auf ein Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent eines verstetigten Monatsentgelts sowie der sofortigen Ost-West-Angleichung die Weiterbildungsträger überfordern und Arbeitsplätze gefährden.

Kein Wort verlor die Arbeitgeberseite dagegen über den Lohnabstand bei den Einstiegsgehältern zu anderen Bereichen in denen Ausbilder, Meister, Techniker, Pädagogen oder Sozialpädagogen tätig sind. Kein Wort über die gestiegenen Anforderungen in der Weiterbildung. Kein Wort über das Engagement der Beschäftigten in der Weiterbildung.

Das Angebot der Arbeitgeber umfasst bei einer dreijährigen Laufzeit des Tarifvertrages drei Erhöhungsschritte: 1,5 Prozent im ersten und zweiten Jahr sowie 1 Prozent im dritten Jahr. Sowohl für die Ost-Westangleichung als auch für ein Urlaubsgeld wurde kein Angebot vorgelegt.

Die pro Stunde gezahlten Gehälter würden nach dem Angebot der Arbeitgeberseite folgendermaßen aussehen:

OstWest
1. Januar 201612,6913,55
1. Januar 201712,8913,75
1. Januar 201813,0213,89

Wir brauchen für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich der SGBII/SGB III geförderten Weiterbildung einen deutlich höheren Mindestlohn. Der Abstand zu den Einstiegslöhnen der Gesamtwirtschaft muss verringert werden. Das stärkt die Kaufkraft im Land und ist wirtschaftspolitisch sinnvoll. Die Arbeitsplätze in der Weiterbildung müssen attraktiv sein. Bereits heute gibt es in manchen Bereichen einen Mangel an qualifizierten Kräften.

Die Beschäftigten in derWeiterbildung leisten gute Arbeit. Dafür verdienen sie Anerkennung. Gute Bezahlung ist Anerkennung. Dieses Angebot vorzulegen, zeugt von Geringschätzung der Arbeit der Beschäftigten. Unsere Forderungen sind berechtigt und wir haben die besseren Argumente. In der zweiten Verhandlungsrunde wollen wir ein verhandlungsfähiges Angebot der Arbeitgeber! Doch es gilt: Gute Tarifabschlüsse gibt es nicht geschenkt! Nur mit vielen Mitgliedern lassen sich unsere Forderungen durchsetzen!