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Mehr Urlaub für viele FRÖBEL-Beschäftigte!

Am 12. November 2012 hat die GEW sich mit der Geschäftsleitung von FRÖBEL auf Klarstellungen und Ergänzungen des Haustarifvertrags verständigt. Kernstück der Einigung ist eine Erhöhung des Urlaubsanspruchs, der künftig für alle Neueingestellten mindestens 29 Tage im Jahr umfasst.

Seit 2009 gibt es den Haustarifvertrag der GEW mit der FRÖBEL-Gruppe. In der Zwischenzeit wurde der Tarifvertrag mehrfach verbessert und weiterentwickelt. Zum Jahresende 2012 endete die Mindestlaufzeit des Manteltarifvertrags. Diesen Anlass nutzten die Tarifparteien, um abermals Verhandlungen über Neuerungen und weitere Verbesserungen aufzunehmen. Die Verhandlungen selbst konnten am 12. November mit einem Einigungspapier abgeschlossen werden. Etwas länger zogen sich die Redaktionsverhandlungen hin, in denen der Wortlaut des geänderten Tarifvertrags abgestimmt wurde. Am 15. Januar 2013 konnte schließlich der geänderte Tarifvertrag unterzeichnet werden.

Neue Urlaubsregelung

Bisher fingen Neueingestellte bei FRÖBEL mit einem Anspruch auf 27 Urlaubstage im Jahr an, der sich nach zwei Jahren auf 28 Tage und nach fünf Jahren auf 30 Tage erhöhte. Aufgrund der neuesten Rechtsprechung ist umstritten, ob diese Urlaubsstaffelung nach Dauer der Betriebszugehörigkeit einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstellt. Daher hat die GEW vorgeschlagen, sich auf eine rechtssichere Neuregelung zu verständigen. Die neue Regelung sieht einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen von Anfang an vor, der sich ab einem Alter von 51 Jahren auf 30 Tage erhöht. Diese Regelung verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot, weil ab einem Alter von über 50 Jahren ein erhöhter Erholungsbedarf angenommen werden kann. Sie fügt sich außerdem nahtlos in die bereits geltenden Regelungen zu alternsgerechten Arbeitszeiten ein, wonach die Wochenarbeitszeit ab 56 und 61 Jahren jeweils um zwei Stunden abgesenkt wird. Damit durch die Neuregelung keine Nachteile entstehen, wurde außerdem eine Besitzstandsregelung vereinbart: Alle Beschäftigten, die nach der alten Regelung bis zum 31.12.2013 einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen erreichen, behalten diesen für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses.

Pauschaler Ausgleich für geteilte Dienste

Der Arbeitgeber hat sich verpflichtet, alle organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um geteilte Dienste so weit wie möglich zu vermeiden. Dennoch sind geteilte Dienste unvermeidlich, wenn zwischen Dienstende und einer Dienstbesprechung, einem Elternabend oder einer Betriebsversammlung eine Unterbrechung entsteht. Die zusätzlichen Wegzeiten, die durch geteilte Dienste entstehen, sind grundsätzlich als Arbeitszeit zu vergüten. Um das in der Praxis für die Beschäftigten leichter handhabbar zu gestalten, haben die Tarifparteien sich für die pädagogischen Beschäftigten auf eine pauschale Gutschrift von 8 Stunden auf dem Arbeitszeitkonto pro Jahr verständigt. Wer an mindestens 90 Prozent der Dienstbesprechungen teilnimmt, erhält eine zusätzliche Gutschrift von 2 Stunden. Faktisch entsteht also zusätzlich zur Urlaubsregelung (mindestens) ein weiterer freier Tag.

Klarstellungen und weitere Verbesserungen

Die Tarifeinigung umfasst darüber hinaus zahlreiche Klarstellungen und kleine Verbesserungen, u.a.:

  • Eine bessere Anerkennung von Berufserfahrung bei Neueinstellungen: Wenn eine einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens vier Jahren vorliegt, erfolgt die Einstufung mindestens in Stufe B.
  • Die Arbeitsbefreiung beim Tod der eigenen Eltern oder Kinder wurde von bisher einem Tag auf drei Tage erhöht.
  • Klarstellung, dass ein Langzeit-Arbeitszeitkonto gemäß § 26 Abs. 6 auch ohne Vorliegen einer Betriebsvereinbarung individuell vereinbart werden kann. Die Tarifparteien werden noch 2013 ein Gespräch über Möglichkeiten der Umsetzung führen.
  • Mehrere Klarstellungen zur Vergabe von Fortbildungspunkten: Bei Weiterbildungen, die aus mehreren, zeitlich auseinander liegenden Einheiten bestehen, können Punkte für bereits absolvierte Einheiten vorab anteilig vergeben werden.
  • Der Katalog der Themen von Schulungen, in denen Fortbildungspunkte erworben werden können, wurde ergänzt. Das betrifft insbesondere Arbeitnehmerinnen im technischen Bereich und im Bereich Hilfen zur Erziehung, für die es nun wesentlich leichter ist, eine geeignete Fortbildung zu finden.

GEWerkschaftsbonus beantragen!

Nicht vergessen!
Wer am 1. April 2013 Mitglied der GEW ist und dies bis spätestens 15. April gegenüber dem Arbeitgeber nachweist, erhält im Mai 2013 wieder eine Einmalzahlung:
250 Euro bei einer Arbeitszeit von 30 bis 40 Stunden pro Woche
200 Euro bei einer Arbeitszeit von 20 bis unter 30 Stunden
150 Euro bei einer Arbeitszeit von 10 bis unter 20 Stunden

Mit dem Januargehalt 2013 wird außerdem die nächste Gehaltserhöhung fällig, die die GEW bereits im Januar 2012 ausgehandelt hatte. Alle Gehälter werden um 1,8 Prozent erhöht!
Bereits im Herbst 2013 wollen die Tarifparteien Verhandlungen zur nächsten Gehaltsrunde aufnehmen. Damit auch 2014 die Gehälter wieder kräftig steigen, braucht die GEW die volle Unterstützung durch die Beschäftigten.
Mitglied in der Gewerkschaft zu sein lohnt sich mehrfach. Nur eine starke Gewerkschaft kann starke Tarifverträge und gute Arbeitsbedingungen durchsetzen. GEW-Mitglieder bei FRÖBEL erhalten mit der Einmalzahlung zudem einen Ausgleich für ihren Einsatz. Außerdem werden ihnen die Fortbildungskosten für anerkannte Schulungen komplett erstattet.