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Mehr Macht für den Akkreditierungsrat

Wer trifft die Entscheidung, welche Studiengänge ein Qualitätssiegel erhalten? Die Akkreditierung ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt worden. Auch die Zusammensetzung des Akkreditierungsrates hat sich geändert.

Bislang haben Akkreditierungsagenturen – Vereine oder Stiftungen, die auf Initiative von Hochschulen oder Bundesländern gegründet wurden – die Entscheidung darüber getroffen, welche Studiengänge ein Qualitätssiegel bekommen. Dies ist laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 jedoch verfassungswidrig: Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen dürfe „der Gesetzgeber nicht anderen Akteuren überlassen“, urteilten die Verfassungsrichter. Nach einer gesetzlichen Neuregelung liegt die Entscheidungsmacht seitdem beim Akkreditierungsrat der Länder.

Die Akkreditierungsagenturen werden dennoch nicht überflüssig: Auf der Basis ihrer Gutachten trifft der Akkreditierungsrat seine Entscheidungen. „Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der Verfahren unstrittig ist“, sagt Olaf Bartz, Geschäftsführer der Stiftung Akkreditierungsrat. „Wenn es keinen Hinweis gibt, dass etwas nicht stimmig ist, wird sich der Akkreditierungsrat in der Regel den Einschätzungen der Agenturen und ihrer Gutachtergremien anschließen.“

Die 23 Mitglieder des Akkreditierungsrats beurteilen künftig nicht nur die Qualität einzelner Studiengänge, sondern auch die hochschuleigener Qualitätssicherungssysteme: Erhält eine Hochschule für ein eigenes System das Siegel des Akkreditierungsrats, ist sie berechtigt, Studiengänge eigenverantwortlich zu akkreditieren.

„Es ist bedauerlich, dass ausgerechnet bei der Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen keine Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter, sondern Vertreterinnen und Vertreter der Kultusministerkonferenz mitwirken sollen.“ (Andreas Keller)

Holger Burckhart, Rektor der Universität Siegen und stellvertretender Vorsitzender des Akkreditierungsrats, spricht den Hochschulen die Kompetenz, eigene Leistungen zu beurteilen, nicht ab. Er ist jedoch überzeugt: „Der Blick von außen hat eine andere Qualität als der hochschulinterne.“ Dazu trage auch die neue Zusammensetzung des Rates bei. Acht Professorinnen und Professoren bilden die Mehrheit: „Früher waren vor allem Rektoren im Rat vertreten, nun können die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Fachexpertise einbringen“, so Burckhart. Darüber hinaus bestimmen Vertreterinnen und Vertreter der Länder, aus der Berufspraxis, aus dem Ausland und der Studierendenschaft mit.

Neu in den Rat gewählt wurde Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Leiter des Organisationsbereichs Hochschule und Forschung. Er freut sich darauf, in den nächsten vier Jahren seine Expertise einbringen zu können: „Ein Qualitätsmerkmal für ein gutes Studium ist für mich eine angemessene Ressourcenausstattung“, sagt Keller. Dazu gehöre auch, dass Hochschullehrer Vorlesungen halten und Seminare leiten: „Wenn hauptsächlich Lehrbeauftragte oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zeitverträgen die Lehre übernehmen, kann man zu der Schlussfolgerung kommen, dass dieses Qualitätsmerkmal nicht gesichert ist.“

Keller will sich auch für einen stärkeren fachpraktischen Blick im Akkreditierungsverfahren einsetzen. „Es ist bedauerlich, dass ausgerechnet bei der Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen keine Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter, sondern Vertreterinnen und Vertreter der Kultusministerkonferenz mitwirken sollen“, kritisiert der GEW-Vize. Er fordert die Länder auf, Vertreterinnen und Vertreter aus der Berufspraxis im Akkreditierungsverfahren zuzulassen.