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Covid-19

Mehr Gleichberechtigung durch Corona-Elternzeit

Fachleute des DIW Berlin fordern für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Coronakrise, eine Corona-Elternzeit zusammen mit einem Corona-Elterngeld einzuführen. Der GEW-Arbeitsbereich Frauenpolitik begrüßt den Vorstoß.

Foto: pixabay.com / CC0

Die GEW sieht in dem Vorstoß des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für eine Corona-Elternzeit verbunden mit einem Corona-Elterngeld einen möglichen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. „Der Vorschlag knüpft die Freistellung und den Lohnersatz an die Bedingung, dass beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren und mehr Zeit in Familie und Haushalt einbringen können“, kommentierte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für den Arbeitsbereich Frauenpolitik. Untersuchungen des DIW Berlin hatten zuvor aufgezeigt, dass die Coronakrise die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem für Mütter erschwere. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte bereits eine Familiensoforthilfe für Eltern und Pflegende. 

Die wichtigsten Ergebnisse der DIW-Analysen:

  • Weitgehende Kita- und Schulschließungen stellen mehr als vier Millionen Familien mit erwerbstätigen Eltern vor große Probleme mit Blick auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 
  • SOEP-Daten aus Vorkrisenzeiten zeigen: Viele erwerbstätige Eltern haben nicht einmal theoretisch die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten. 
  • Unter Haushalten mit zwei erwerbstätigen Elternteilen liegt das Homeoffice-Potential bei 57 Prozent, unter erwerbstätigen Alleinerziehenden bei 35 Prozent.
  • Doch selbst wenn Heimarbeit möglich ist, dürfte Erwerbstätigkeit nur schwer mit Kinderbetreuung und Hausarbeit vereinbar sein – die Hauptlast tragen wohl Mütter.

Zwölf DIW-Expertinnen und Experten aus den Abteilungen Bildung und Familie, Staat, Gender Economics und SOEP fordern daher, Erwerbstätige durch die Einführung einer Corona-Elternzeit und eines Corona-Elterngeldes zu entlasten. Eltern könnten dann für die Kinderbetreuung ihre Arbeitszeit reduzieren und eine Lohnersatzleistung vom Staat erhalten. Bei Paaren sollte diese Leistung an die Bedingung geknüpft sein, dass beide Elternteile weniger Stunden pro Woche berufstätig sind.

„Eine Arbeitszeitreduzierung von Eltern kombiniert mit einem Einkommensausgleich – sowie eine schrittweise Kita-Öffnung - ermöglicht dagegen Betreuung und Bildung des Kindes und gleichzeitig den Erhalt der Erwerbstätigkeit.“

Die Ökonominnen und Ökonomen betonen: „Es ist jetzt unerlässlich, Eltern und Kindern in der derzeitigen Situation eine Perspektive zu geben. Andernfalls wird riskiert, dass Eltern sich aufgrund fehlender Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten und einer beruflichen Überlastung anderweitige Betreuungs- und Interaktionsumgebungen für das Kind suchen. In solch selbstorganisierten Alternativen (zum Beispiel wechselnde Spielgruppen) wären Infektionen schlechter nachzuverfolgen und eventuell Risikogruppen wie Großeltern eingebunden. Eine Arbeitszeitreduzierung von Eltern kombiniert mit einem Einkommensausgleich – sowie eine schrittweise Kita-Öffnung - ermöglicht dagegen Betreuung und Bildung des Kindes und gleichzeitig den Erhalt der Erwerbstätigkeit.“

Gleichberechtigung und Chancengleichheit fördern

Gützkow sagte weiter: „Der Befund, dass mehr Frauen als Männer Verantwortung für Kinderbetreuung und Haushalt übernehmen, ist nicht neu, zeigt aber den politischen Handlungsbedarf auf.“ Auch wenn nur bedingt von einem Rückfall in der Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen gesprochen werden könne, müsse verhindert werden, dass es zu einer Verfestigung von traditionellen Geschlechterrollen komme. Wie tragfähig die gesellschaftspolitischen Fortschritte der vergangenen Jahrzehnte seien, erweise sich gerade in Krisenzeiten.

Auch die GEW fordert, Familien so zu entlasten, dass gerade Mütter in Zeiten ohne öffentliche Kinderbetreuung nicht zwischen Homeoffice, den Bedürfnissen ihrer Kinder und dem Haushalt aufgerieben würden. Familienpolitische Maßnahmen müssten so gestaltet werden, dass sie Gleichberechtigung und Chancengleichheit förderten.

Familiensoforthilfe des DGB

Der DGB verlangt derweil, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Kita- und Schulschließungen betroffen seien oder der Pflege ihrer Angehörigen nicht mehr nachkommen könnten, für die gesamte Dauer der behördlich angeordneten Maßnahmen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung haben. Diese müsse über die bisher vorgesehenen sechs Wochen hinaus verlängert und von 67 auf 80 Prozent des Nettogehaltes erhöht werden. Ferner müsse es einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber geben, der auch stunden- oder tageweise Freistellungen zulasse. Wer davon Gebrauch mache, müsse einen Sonderkündigungsschutz haben.  

Die Forderungen von DIW und DGB sind zwar ähnlich, die GEW hält jedoch den Begriff der Familiensoforthilfe für treffender. Zudem mache der Zusatz „für Eltern und Pflegende“ deutlich, dass es um Familien im umfassenden Sinn gehe.