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Mehr Geld für Auslandslehrkräfte

Das Auswärtige Amt plant eine neue Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst. Mit dem vorgesehenen Gehaltsplus werden einige langjährige Forderungen der GEW erfüllt.

Ab Dezember bekommen Auslandslehrkräfte endlich mehr Geld.

Mit dem Dezember-Gehalt werden Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte an Deutschen Auslandsschulen und Sprachdiplomschulen im Ausland ein deutliches Plus auf ihrem Konto feststellen. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 erhalten die Lehrkräfte im Ausland durchschnittlich 15 Prozent mehr.

Für Auslandsdienstlehrkräfte betrifft die Erhöhung vor allem die Zuwendung der je nach Land unterschiedlichen Schulortsstufen sowie die Verbesserung der Familienzuschläge. Die Erhöhung kann allerdings je nach Konstellation sehr unterschiedlich ausfallen, weshalb die GEW die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen aufgefordert hat, für repräsentative Schulorte und Familienkonstellationen Beispielrechnungen vorzulegen, die die Verbesserungen erklären.

Die Gehälter von Bundesprogrammlehrkräften werden mit der neuen Richtlinie dynamisch entsprechend des Bundesbesoldungsgesetzes an die Gehälter der verschiedenen Lehrämter angepasst. Allerdings werden Bundesprogrammlehrkräften, die nicht das 1. und 2. Staatsexamen haben, nicht von der Richtlinie erfasst.

14 Jahre hat es gedauert, bis Auswärtiges Amt und Zentralstelle für das Auslandsschulwesen nach den langjährigen Forderungen der GEW eine neue Richtlinie beschlossen, die die finanziellen Zuwendungen für Lehrkräfte im Ausland neu berechnet und damit aufwertet. Zuletzt hatte sich auch die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe bei Außenminister Frank-Walter Steinmeier für die bessere Bezahlung der Auslandslehrkräfte eingesetzt.

Kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen

Wie von der GEW immer wieder gefordert, enthält die neue Richtlinie, die zehn frühere Richtlinien ablöst, an mehreren Stellen eine Ankoppelung an das Bundesbesoldungsgesetz. Dies bedeutet jedoch keineswegs eine Abkehr vom Zuwendungsrecht im Allgemeinen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung nämlich besteht nicht, was die Zentralstelle für das Auslandswesen damit begründet, dass „kein Arbeitsverhältnis im Bund“ vorliege. Auch eine Änderung der Zuwendungsrichtlinie zu jederzeit, wenn dies z.B. aus haushaltsrechtlichen Gründen, behält sich die Behörde vor.

Knapp 20 Millionen Euro waren durch Zuwächse der Mittel im Bundeshaushalt für das Auslandsschulwesen zu verteilen. Das ist weniger als die Hälfte von dem, was selbst die Zentralstelle für das Auslandswesen in ihrem „Aktionsplan 2015“ für notwendig erachtet hatte. Etwa 14 Millionen Euro werden nun für die Auslandsdienstlehrkräfte und weitere sechs Millionen Euro für die Bundesprogrammlehrkräfte zusätzlich aufgewendet.

Schritt in die richtige Richtung

Die GEW begrüßt, dass es für Bundesprogrammlehrkräfte endlich einen Einstieg in die Auslandszuwendung gibt. Auch die Verbesserung der Regelungen für die soziale Absicherung sind positiv zu bewerten. Kritik übt die GEW aber an den Auslandszuwendungen nach Schulortsstufen, die sehr unterschiedlich ausfallen können und mitunter nicht an die Gegebenheiten der verschiedenen Einsatzorte angepasst sind. Auch Umzugskosten werden nur in Form einer undifferenzierte Pauschale berücksichtigt, ein Mietkostenzuschuss fehlt völlig. Auch wenn die Verbesserungen Bundesprogrammlehrkräfte ein Schritt in die richtige Richtung sind, so bleibt der Eindruck der Ungleichbehandlung bestehen, und das, obwohl es in der Regel bei Qualifikation und Arbeitsbelastung keine oder oft nur marginale Unterschiede gibt. Die unterschiedliche Bezahlung von Auslandsdienstlehrkräften, Landesprogrammlehrkräften, Bundesprogrammlehrkräften und verbeamteten Ortslehrkräften, die aus dem deutschen Schuldienst kommen, ist bei gleicher unterrichtlicher Tätigkeit nicht gerechtfertigt. Die GEW bleibt bei der Forderung nach gleicher Behandlung aller Auslandslehrkräfte.

Noch viele Baustellen offen

Trotz einiger Verbesserungen leistet die Richtlinie insgesamt nicht, was sie hätte leisten sollen: Landesprogrammlehrkräften und Ortslehrkräften werden erneut nicht berücksichtigt. Für Landesprogrammlehrkräften gibt es keine Auslandszuwendungen oder Zuschläge, wie die GEW sie seit Jahren einfordert. Auch die finanzielle Ausstattung von beamteten beurlaubten Ortslehrkräften sei nicht länger hinnehmbar. Insbesondere bei der Altersversorgung besteht weiterhin Handlungsbedarf. Ohne Regelung des Versorgungszuschlags müssen die betroffenen Ortslehrkräfte mitunter mit erheblichen Einbußen in ihrer Altersversorgung rechnen. Auswärtiges Amt sowie Zentralstelle für den Auslandsschuldienst verwiesen immer wieder auf fehlende finanzielle Mittel, man habe Schwerpunkte setzen müssen und behalte dies für die nächsten Haushaltsverhandlungen im Blick, so die Sprecher der Behörden. Um die Attraktivität und Qualität der deutschen Auslandsschularbeit auf einem hohen Niveau zu halten, sollten auch Gewerkschaften wie die GEW frühzeitig in Verhandlungen einbezogen werden.