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Deutsche Auslandsschulen

Mehr Demokratie wagen!

Die GEW will mehr Mitspracherechte für Beschäftigte an den 140 Deutschen Auslandsschulen. Dort sollten zukünftig auch Personalvertretungen nach deutschem Vorbild eingerichtet werden.

Die GEW macht sich für mehr Mitbestimmung an deutschen Schulen im Ausland start. (Foto: pixabay.com, CC0)

Rund 290 Millionen Euro sind für das Jahr 2020 im Schulfonds des Auswärtigen Amtes zur „Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich“ eingeplant. Viel Geld, von dem ein großer Teil als Zuschüsse an die 140 Deutschen Auslandsschulen geht. Das sind meist Schulen in privater Trägerschaft, die sich überwiegend durch Elternbeiträge finanzieren. Sie bieten als Abschluss das deutsche Abitur an und unterliegen der gemeinsamen Schulaufsicht durch Auswärtiges Amt und deutsche Bundesländer.

„Unsere Erfahrungen zeigen, dass Personalvertretungen einen wichtigen Beitrag zum geregelten Schulbetrieb leisten.“ (Marlis Tepe)

Status und Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte an Deutschen Auslandsschulen sind sehr unterschiedlich. Neben abgeordneten Lehrkräften aus dem deutschen Schuldienst unterrichten auch viele einheimische und deutsche Ortslehrkräfte an den Auslandsschulen. Personalvertretungen mit Schutz- und Beteiligungsrechten, wie sie in Deutschland üblich und durch Gesetze des Bundes und der Länder garantiert sind, gibt es für Beschäftige an Auslandsschulen bisher nicht. Die GEW sieht hier Handlungsbedarf.  „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Personalvertretungen einen wichtigen Beitrag zum geregelten Schulbetrieb leisten“, erklärt die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. „Bei Konflikten wirken sie oft präventiv und lösungsorientiert. Sie fördern Demokratie und Teilhabe im Schulalltag und geben Lehrkräften und nichtpädagogisch Beschäftigten eine Stimme. Vergleichbares fehlt bisher an Deutschen Auslandsschulen.“

Arbeitsbedingungen in den Blick nehmen

Derzeit findet im Auftrag der Bundesregierung eine Evaluierung des Auslandsschulgesetzes statt. Das 2014 in Kraft getretenen Gesetz regelt die Finanzierung der Deutschen Auslandsschulen und gibt ihnen Planungssicherheit. Nach Ansicht der GEW reicht das nicht aus. Die Bildungsgewerkschaft mahnt an, dass eine anstehende Neufassung des Gesetzes auch die Situation der Beschäftigten an den Schulen in den Blick nehmen muss. „Um Lehrkräfte für den Auslandsschuldienst zu gewinnen, bedarf es vor allem guter Arbeitsbedingungen. Voraussetzung für die Förderung sollte in Zukunft sein, dass auch an Deutschen Auslandsschulen Personalvertretungen mit Mitbestimmungs- und Schutzrechten eingerichtet werden“, fordert die GEW-Vorsitzende.

GEW-Initiative für mehr Demokratie an Auslandsschulen

Die GEW hat dazu an Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete im Unterausschuss für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik einen Vorschlag für eine Personalvertretung an Deutschen Auslandsschulen verschickt. „Unser Text enthält sowohl bewährte Regelungen aus der deutschen Mitbestimmung und berücksichtigt zugleich die besonderen Bedingungen an Auslandsschulen“, begründet Marlis Tepe die GEW-Initiative. „Wir meinen, dass es 2020 auch für Deutsche Auslandsschulen an der Zeit ist, mehr Demokratie zu wagen.“