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Leistungsentgelt umstritten

Das Leistungsentgelt war von Anfang an umstritten. Die Arbeitgeber wollten damit zusätzliche Anreize setzen. Die Gewerkschaften stehen einer nach Leistung differenzierten Bezahlung grundsätzlich skeptisch gegenüber.

Gerade im Sozial- und Erziehungsdienst wird eine „Leistungsbezahlung“ nahezu einhellig abgelehnt, weil „Leistung“ in sozialen Berufen nicht objektiv zu messen ist. Mit der Entgeltordnung des Bundes
wurde die leistungsorientierte Bezahlung wieder abgeschafft. Dort steht es den einzelnen Dienststellen frei, die beamtenrechtlichen Regelungen auch für Tarifbeschäftigte anzuwenden.

Die Kommunen haben den Anteil des Entgelts, der für das Leistungsentgelt zur Verfügung gestellt wird, bis 2013 auf zwei Prozent erhöht, sind damit aber noch weit von den bei Abschluss des TVöD  angestrebten acht Prozent entfernt. In vielen Kommunen gibt es Dienstvereinbarungen, die vorsehen,
dass das Leistungsentgelt „mit der Gießkanne“ ausgeschüttet wird. An dieses kleine „Extra“
haben sich die Beschäftigten inzwischen gewöhnt.

Dort, wo das Geld tatsächlich nach „Leistung“ verteilt wird, stöhnen alle Beteiligten über den hohen bürokratischen Aufwand – von Gerechtigkeitslücken und den damit verbundenen Motivationsproblemen
ganz zu schweigen. Die Interessenlage ist in dieser Frage so unterschiedlich, dass schwer vorherzusagen ist, wohin die Reise geht.