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Lehrbeauftragte: Rechtlicher Rahmen und Hintergrundinformationen

Mehr als 90.000 Lehrbeauftragte arbeiten an den Hochschulen in Deutschland. In den letzten 15 Jahren hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt. Sie haben keinerlei Arbeitsplatzsicherheit und erhalten häufig nur einen Dumpinglohn. Viele haben parallele Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen, um mit der Vergütung auch nur halbwegs über die Runden zu kommen. Sie gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht einmal als Honorarkräfte, sondern stehen zu den Hochschulen in einem „öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art“. Damit fehlt ihnen nicht nur ein Anspruch auf den Mindestlohn, sie bekommen auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen bezahlten Urlaub. Der Arbeitgeber zahlt zudem für sie weder in die Kranken- und Pflegeversicherung noch in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.

Bild: Christian von Polentz

Die Lehrbeauftragten haben mit ihrem ersten bundesweiten Aktionstag am 6. November 2014 deutlich gemacht, dass sie diese Situation nicht länger akzeptieren. In mehr als 20 Städten gingen Lehrbeauftragte auf die Straße, informierten über ihre Situation und machten mit vielfältigen Aktionen auf den Handlungsbedarf in diesem Bereich aufmerksam. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützt die Proteste. Gleichzeitig lohnt es sich auch für Lehrbeauftragte, die eigenen Rechte zu kennen. Rechtsanwalt Cord Würmann ist es zu verdanken, dass die GEW mit diesem Hintergrundpapier ausführliche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen an die Hand geben kann.

„Mit der Ausbeutung von Dumping-Lehrkräften muss Schluss sein!“ Das fordert die GEW in ihrem Templiner Manifest für eine Reform der Personalstrukturen und Berufswege in der Wissenschaft. Anlässlich des Aktionstages der Lehrbeauftragten hat die Bildungsgewerkschaft konkrete Vorschläge für eine Verbesserung der Situation von Lehrbeauftragten vorgelegt. Dort, wo Lehrbeauftragte dauerhafte Aufgaben in Lehre und Prüfungswesen übernehmen, sind ihnen sozialversicherte Arbeitsverhältnisse anzubieten. Soweit zur Ergänzung des Lehrangebotes weiterhin Lehraufträge vergeben werden, müssen Mindeststandards für Vergütung, Vertragslaufzeiten und Arbeitsbedingungen geschaffen werden, welche die Situation der Lehrbeauftragten deutlich verbessern. Das Positionspapier der GEW ist im Anhang dieser Broschüre dokumentiert.

Es ist Zeit für ein Umdenken in der Personalpolitik der Hochschulen. Immer mehr Lehrbeauftragte sorgen dafür, dass der Lehrbetrieb an den Hochschulen läuft. Sie übernehmen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben. Dafür verdienen sie einen anständigen Lohn und eine gute soziale Absicherung!