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Land in Sicht? Neue Hoffnung nach den Tarifverhandlungen am 16. März

Die Tarifkommission der IB GmbH hatte am 12. März 2012 beschlossen, die Verhandlungen nur unter der Prämisse fortzuführen, dass

  • das Entgelt-Niveau des aktuellen Branchentarifvertrages (BTV) sowie 30 Tage Urlaub das Ziel bleiben muss
  • keine Entgeltabsenkung für vorhandene Beschäftigte vorgenommen wird
  • effektive Mindest-Mantelregelungen erreicht werden
  • das Ziel auch in unterschiedlichen zeitlichen Stufen erreicht werden kann

Die Geschäftsleitung der IB GmbH signalisierte uns am 16, März, dass

  • sie ein hohes Interesse an einer tariflichen Regelung hätte
  • die Entgeltabsenkung bei den vorhandenen Beschäftigten vom Tisch sei
  • man mit der Niederlassung (NL) Südwest einen Anfang machen wolle

Auf dieser Basis schlugen ver.di und GEW vor:

  1. Tarifvertrag für alle NL, die bisher keine eigenen Regelungen haben, bis spätestens 1.1.2014. Dies würde derzeit die NL Süd, Südwest, Nord und Thüringen betreffen. Unterschiedliche zeitliche Abläufe sind denkbar.
  2. Für die NL Südwest:
    - Mindestlohn BTV alt ab 1.5.2012
    - Mindestlohn BTV neu ab 1.1.2013
    - Urlaub 27. Tag ab 1.1.2012
    - 28. Tag ab 1.9.2012
    - 29. und 30. Tag ab 1.1.2013
  3. keine Absenkung für die, die über BTV-Niveau liegen
  4. im Gegenteil: Auch für sie muss eine Verbesserung erreicht werden
  5. Sofortige Neuverhandlungen, sollte der Branchentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden (dann darf es kein Entgelt mehr unter diesem Niveau im IB geben!)

Die Tarifkommission wird diesen Zwischenstand am 21. Mai bewerten, am 11. Juni wird weiter verhandelt. Wir gehen davon aus, dass der Arbeigeber dann nicht wieder eine Rolle rückwärts machen wird und die Verhandlungen ergebnisorientiert weiter geführt werden können.

* BTV bis November 2011: 12,28 € West bzw. 10,93€ Ost; 30 Tage Urlaub
BTV ab November 2011: 12,60 € West bzw. 11,25 € Ost; 26 Tage Urlaub