"Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen sind keine Mütter zweiter Klasse!", kritisierte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Wer den Mutterschutz wirklich stärken will, der darf keine Ausnahmen zulassen." Heutzutage sei der Schul- und Studienalltag geprägt durch Tagesabläufe, die den Rahmen des Arbeitszeitgesetzes durchaus überschritten. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte "umfassende Schutz" müsse sich im Gesetz auch wiederfinden.
Das Mutterschutzgesetz ist seit seiner Einführung 1952 weitgehend unverändert geblieben. Im Koalitionsvertrag hatten sich CSU, CSU und SPD auf eine Reform verständigt. In einer ersten Fassung des Gesetzentwurfes wurden Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen ausdrücklich erwähnt. Nun sollen sie von den neuen Regelungen ausgenommen werden. Damit wurde der Gesetzentwurf laut DGB "um ein zentrales Element gekürzt". Auch die GEW kritisiert den Ausschluss von Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen vom Mutterschutz.