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Koordinierungsvorstand beschließt Strategiewechsel bei L-ego

Am 24. Mai hat der Koordinierungsvorstand der GEW (KoVo) auf der Grundlage einer intensiven Mitgliederdiskussion den eingeschlagenen Strategiewechsel zur Erreichung einer Lehrkräfteentgeltordnung (L-ego) bestätigt.

Gut sieben Wochen nach der Tarifpolitischen Konferenz in Merseburg haben die im KoVo vertretenen Landesvorsitzenden und Mitglieder des Geschäftsführenden Bundesvorstands beschlossen, sich im Kampf für L-ego künftig auf die politischen Entscheidungsträger in den Landesregierungen zu konzentrieren, die als Arbeitgeber in der Verantwortung stehen. Der Beschluss gibt den bereits laufenden Auseinandersetzungen in Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt zusätzlichen Rückenwind.

Mit seinem Beschluss überträgt der Koordinierungsvorstand allen GEW-Landesverbänden mit Ausnahme des Landes Hessen – das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist – die Vollmacht zur Führung von Tarifverhandlungen über einen Eingruppierungstarifvertrag für angestellte Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen des jeweiligen Landes. Der Grund für diesen Strategiewechsel liegt darin, dass die GEW den Arbeitgeberverband der Länder, die TdL, nach den Erfahrungen der letzten Tarifrunden nicht länger für den geeigneten Verhandlungspartner hält. Die seit 2009 erfolglosen L-ego-Verhandlungen haben gezeigt, dass eine tarifliche Einigung über die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte auf diesem Weg nicht zu erreichen ist.

Die TdL kann den für eine grundlegende Systemänderung erforderlichen Diskussions- und Verhandlungsprozess, der zugleich strukturelle und schulpolitische Fragestellungen der einzelnen Länder ausreichend berücksichtigen muss, aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer Aufgabenstellung offenkundig nicht organisieren.

Entscheidung über Abschluss verbleibt bei BTK und KoVo

Grundlage für die Verhandlungen auf Landesebene bleiben die bereits gefassten Beschlüsse der GEW, in denen die Ziele für eine tarifliche Lehrkräfte-Entgeltordnung und erste Schritte auf dem Weg zu ihrer Durchsetzung formuliert sind. Über den Abschluss entsprechender Tarifverträge entscheiden nach wie vor die Bundestarifkommission und der Koordinierungsvorstand.