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Kooperationsverbot: Trippelschrittchen vorwärts

Zumindest für den Hochschulbereich will die Bundesregierung das viel kritisierte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern wieder lockern. Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf für eine entsprechene Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht. Der GEW geht dieser Schritt nicht weit genug: Sie fordert eine ganze statt einer halben Reform.

"Das Kooperationsverbot allein für die Wissenschaft zu lockern, kann nur ein erster Schritt sein. Wir brauchen einen zukunftsfähigen Handlungsrahmen für die gesamte Bildungspolitik. Jede politisch gewollte Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss möglich sein", erklärte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe.

Die Koalition habe die nötige Mehrheit um das Kooperationsverbot in der Bildung zu kippen, so Tepe weiter. Der Wortlaut des neuen Artikels 91b Grundgesetz müsse nur um das Wort "Bildung" ergänzt werden, um die Bildungszusammenarbeit auf völlig neue Füße zu stellen.

Auch längerfristige Förderung

Der vom Bundeskabinett vorgelegte Entwurf sieht vor, dass Bund und Länder künftig Hochschuleinrichtungen in Fällen von überregionaler Bedeutung auch längerfristig gemeinsam fördern können, nicht wie bisher nur einzelne Vorhaben.

Auch hier will die Bildungsgewerkschaft ansetzen. GEW-Vorsitzende Tepe forderte die Koalition auf, die Voraussetzung überregionaler Bedeutung für eine Förderung des Bundes zu streichen: "Wir brauchen mehr Förderung in der Breite statt weiterer Leuchttürme nach dem Exzellenzmuster. Der steigenden Zahl der Studierenden muss mit einer besseren Grundausstattung der Hochschulen begegnet werden, nicht mit mehr zeitlich befristeten Projekten, die noch dazu die reichsten Unis päppeln."