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Kinderrechte ins Grundgesetz gescheitert

"Eine wichtige Chance vertan"

Das Vorhaben der großen Koalition, Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben, ist gescheitert. Die GEW ist maßlos enttäuscht und fordert einen entschlossenen Anlauf nach der Bundestagswahl.

Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung gehört mit ins Grundgesetz. (Foto: GEW)

Die Rechte von Kindern werden vorerst nicht wie geplant explizit im Grundgesetz verankert. Die Parteien im Bundestag haben sich nach langen Verhandlungen nicht auf eine Formulierung für eine entsprechende Verfassungsänderung einigen können. Die Parteien machten sich gegenseitig dafür verantwortlich. Die GEW reagierte enttäuscht.

„Sie müssen die Rechte der Kinder endlich ernst nehmen und ihnen im Grundgesetz sichtbar Gewicht verleihen.“ (Marlis Tepe)

„Wir sind maßlos enttäuscht, dass sich die Parteien nicht zum Wohle der Kinder einigen konnten. Damit wurde eine wichtige Chance vertan, dem Kindeswohl mehr Geltung zu verschaffen. Gerade in Zeiten der Coronapandemie hätte die Gesellschaft ein Signal gebraucht, die Rechte von Kindern vehement zu stärken“, sagte GEW Chefin Marlis Tepe.

„Nach der Bundestagswahl stehen die Parteien in der Pflicht, sich entschlossen diesem Thema zu widmen. Sie müssen die Rechte der Kinder endlich ernst nehmen und ihnen im Grundgesetz sichtbar Gewicht verleihen“, sagte Tepe weiter.

Parteienstreit verhinderte Einigung

Nach den Plänen der Koalition sollte das Grundgesetz um folgende Passage ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Union und SPD hatten auf Druck der Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag eine entsprechende Verfassungsänderung vereinbart. Allerdings sind für Grundgesetzänderungen Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Ohne Zustimmung anderer Parteien geht es also nicht.

Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, sie sei auch persönlich „zutiefst enttäuscht darüber“ und warf Union und Opposition einen fehlenden Willen zur Einigung vor. Vertreter von CDU und CSU gaben den Vorwurf an die SPD. Oppositionspolitiker machten die Koalition verantwortlich für das Scheitern.

GEW unterzeichnete Appell

Die GEW hatte das Vorhaben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, stark unterstützt und auch den Appell Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig! unterzeichnet. Darin hatte das Bündnis die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer dazu aufgefordert, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Es ging in seinen Forderungen über den Entwurf der Bundesregierung hinaus.