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Kampagne „Frist ist Frust“

Karliczek-Ministerium für mehr Dauerstellen durch Hochschulpakt

Mit der Kampagne „Frist ist Frust“ wirbt die GEW gemeinsam mit ver.di und Mittelbauinitiativen für die Weiterentwicklung des Hochschulpakts zu einem „Entfristungspakt 2019“.

Foto: Charles Yunck

Erster Erfolg: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte, dass der neue Hochschulpakt Anreize für die Schaffung von Dauerstellen setzt. Das berichtet Bildungsjournalist und Blogger Jan-Martin Wiarda. „Unbefristetes wissenschaftliches Personal“ soll neben den bisher von den Ländern diskutierten Parametern „Studienanfänger“, „Studierende in der Regelstudienzeit plus zwei Semester“ und „Absolventen“ ein Kriterium für die Vergabe aus dem neuen Hochschulpakt sein, der ab 2021 den bisherigen „Hochschulpakt 2020“ ablösen soll. Das Kriterium Dauerstellen soll dabei mit 25 Prozent gewichtet werden. Mit dieser Position ging das von Anja Karliczek (CDU) geführte Ministerium in die Verhandlungen mit den Ländern, berichtet Wiarda. Am 3. Mai soll sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern auf die Eckpunkte des neuen Pakts verständigen, die anschließend von den Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder bestätigt werden müssen.

Ein neuer Hochschulpakt muss her

Im September 2018 hatte sich die Bildungsgewerkschaft GEW mit ihrem Budenheimer Memorandum für einen neuen Hochschulpakt ausgesprochen, der für Dauerstellen für Daueraufgaben in der Lehre sorgt. Um den politischen Druck auf Bund und Länder zu erhöhen, startete die GEW Anfang März 2019 gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di und dem Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) die Kampagne „Frist ist Frust“. Die Kernforderung der Kampagne lautet: Die Hochschulpaktmittel sollen zu 100 Prozent für Dauerstellen verwendet werden. Während sich die Länder davon bisher unbeeindruckt zeigen, ist die Botschaft nun in Berlin angekommen. Die Kampagne „Frist ist Frust“ hat Bewegung in die Bund-Länder-Verhandlungen über den neuen Hochschulpakt gebracht!

Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der GEW und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, zeigte sich erfreut über die Dynamik in den Paktverhandlungen. „Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind befristet beschäftigt, ganz überwiegend auf Kurzzeitverträgen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Dazu hat auch der immer wieder auf Zeit abgeschlossene Hochschulpakt 2020 beigetragen. Bund und Länder müssen die geplante Verstetigung des Hochschulpakts dafür nutzen, Beschäftigung an den Hochschulen zu stabilisieren und so für mehr Kontinuität und Qualität in Forschung und Lehre zu sorgen“, sagte Keller.

Zugleich machte er deutlich, dass der Vorschlag aus Karliczeks Ministerium zwar in die richtige Richtung gehe, aber noch zu kurz greife. „Es reicht nicht aus, befristete Beschäftigung zu einem Förderkriterium neben anderen zu machen. Richtig wäre vielmehr, alle aus dem Hochschulpakt finanzierten Stellen unbefristet zu besetzen. Die Höhe der Zuweisung der Paktmittel kann gleichwohl Kriterium sein, ebenso wie der Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger oder Absolventinnen und Absolventen, wie es die GEW bereits in ihrem Memorandum angeregt hat“, erklärte Keller.

Druck auf Bund und Länder erhöhen

Die spannende Frage ist nun, wann die Phalanx der Länder aufbricht und den Widerstand gegen die Förderung von unbefristeter Beschäftigung durch den neuen Hochschulpakt aufgibt. Seltsam wäre, wenn die von SPD, Grünen und Linken regierten Länder es einer CDU-Bundespolitikerin überließen, mit dem Projekt Dauerstellen für Daueraufgaben zu brillieren. Wichtig ist vor diesem Hintergrund die jüngste Initiative der SPD-Bundestagsfraktion. In ihrem Positionspapier „Lehre und Studium an Hochschulen stärken“ vom 12. März macht sich die Regierungsfraktion dafür stark, dass „insbesondere Stellen konsolidiert und entfristet werden, die durch Finanzmittel des Hochschulpakts finanziert werden.“ Für „fortwährende finanzielle Förderung des Bundes“ müsse das Prinzip gelten: „Dauerstellen für Daueraufgaben“.

Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Beteiligung des Deutschen Bundestages an den Verhandlungen über den Hochschulpakt. Diese werden bislang von den Staatssekretärinnen und Staatssekretären des Bund und der Länder hinter verschlossenen Türen geführt. Abgeordnete des Bundestages oder der Länderparlamente werden nicht beteiligt, geschweige denn zivilgesellschaftliche Akteure wie die Gewerkschaften. Da Grundlage des Hochschulpakts nicht ein Staatsvertrag, sondern eine schlichte Verwaltungsvereinbarung ist, müssen nicht einmal die Ergebnisse von den Parlamenten ratifiziert werden.

Gemeinsam mit ihren Bündnispartnern setzt die GEW jetzt darauf, den Druck auf Bund und Länder zu erhöhen, den Hochschulpakt zu einem Entfristungspakt zu machen. „Wer über eine bessere Qualität von Lehre und Studium redet, darf über die Qualität der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nicht schweigen. Hire-and-Fire-Prinzip und nachhaltige Personalentwicklung vertragen sich nicht. Wenn die Hochschulen nicht willens und in der Lage sind, selbst für faire Beschäftigungsbedingungen zu sorgen, müssen Bund und Länder jetzt einen wirksamen Impuls für mehr Dauerstellen für Daueraufgaben setzen“, so GEW-Vize Keller.