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Kinderfotos im Netz

Kampagne #DenkenFragenPosten

Die Kampagne #DenkenFragenPosten des Deutschen Kinderhilfswerks thematisiert die Persönlichkeitsrechte von Kindern in sozialen Medien. Eltern sollen für das Mitbestimmungsrecht ihrer Kinder sensibilisiert werden, wenn sie deren Fotos online teilen.

Foto: Pixabay / CC0

Mit der Kampagne #DenkenFragenPosten will das Deutsche Kinderhilfswerk Eltern und Erziehende über einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos ihrer Kinder in sozialen Medien informieren. Was gilt es zu beachten, bevor ich ein Foto meines Kindes über WhatsApp, Instagram oder Facebook mit anderen teile?

Das Kinderhilfswerk rät, sich immer bewusst zu machen, dass mit einem Foto möglicherweise sehr persönliche oder gar intime Dinge über das Kind preisgegeben werden. Daher sollten Eltern ihr Kind immer fragen, ob sie ein Foto von ihm posten dürfen. Schon Kindergartenkinder können äußern, ob ihnen ein Foto von sich gefällt oder nicht. Dabei muss auch ein Nein respektiert werden. 

Wird ein Bild veröffentlicht, sollte darauf geachtet werden, wer und wie viele Menschen dieses sehen können. In den Privatsphäre-Einstellungen der Dienste sollte eingeschränkt werden, wer Zugriff auf die Fotos hat. Ist ein Bild einmal online, kann es leicht gespeichert und weiterverbreitet werden. 

„Laut aktueller Rechtsprechung muss ein Kind erst ab einem Alter von 14 Jahren seine Zustimmung zur Veröffentlichung eines Fotos von ihm geben. Aus Kinderrechte-Perspektive muss das Kind allerdings so früh wie möglich einbezogen werden – denn jedes Kind hat laut UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Privatsphäre und auch darauf, beteiligt zu werden, wenn es um sie geht“, sagt Daniela Tews, Referentin für Medien in der Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk