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Kabinett verschärft Asylrecht

Die Parteispitzen von SPD, CDU und CSU haben sich heute auf das Asylpaket II geeinigt und damit das Asylrecht weiter eingeschränkt. Die GEW lehnt diese Verschärfung entschieden ab.

Höhere Hürden für Flüchtlinge: Das Bundeskabinett hat heute die Verschärfung des Asylrechts eingeleitet. (Foto: Colorbox.de)

Flüchtlinge sollen sich zukünftig finanziell an den Kosten von Integrations- und Sprachkursen beteiligen - und zwar mit zehn Euro im Monat. Dieser Betrag wird ihnen künftig von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen. Die GEW lehnt die Beteiligung von Geflüchteten an den Kosten von Integrationskursen strikt ab. Mit der Kostenbeteiligung löst das Kabinett keine Probleme, sondern legt die chronische Unterfinanzierung der Integrationskurse offen. Für Geflüchtete und Asylsuchende sind Integrationskurse der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Die Beteiligung an den Kosten ist das falsche Signal an Flüchtlinge und hindert Integration, statt diese zu fördern. Schon Anfang Dezember hatte die GEW die Erhöhung der Trägerpauschale für Integrationskurse als völlig unzureichend kritisiert. So werde es nicht gelingen, diese Aufgabe attraktiver zu machen und den steigenden Bedarf an Integrationslehrkräften zu decken.

Zusätzlich sieht das Asylpaket II vor, dass Geflüchtete mit subsidiärem Schutz zwei Jahre lang ihre Familie nicht nach Deutschland nachholen dürfen. Auch ein Schnellverfahren für Asylbewerber aus sog. sicheren Herkunftsstaaten ist geplant. Die GEW kritisiert vor allem, dass die geplante Verschärfung faire und sachliche Asylverfahren einschränkt. Die Einführung von Schnellverfahren zielt aus Sicht der GEW auf den Abbau von Schutzrechten. Außerdem steht zu befürchten, dass die Liste sicherer Herkunftsländer von der Bundesregierung zukünftig erweitert wird, um so weiteren Flüchtlingen Asyl zu verweigern.