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Beamtenbesoldung

Jetzt sind die Landesregierungen am Zuge!

Die GEW fordert von den Regierungen der Bundesländer, unverzüglich Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Bezüge einzuleiten. Das sind die Dienstherren ihren Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger schuldig.

Die Gewerkschaften GEW und ver.di hatten vor der Länder-Tarifrunde gefordert, das Tarifergebnis auf die Besoldung zu übertragen. Denn auch Beamtinnen und Beamte bei Ländern und Kommunen, auch Pensionärinnen und Pensionäre, haben ein Recht auf eine faire Erhöhung ihrer Bezüge. Im Tarifabschluss von Potsdam steht hierzu nichts. Denn die Besoldung und Versorgung ist Ländersache, und die einzelnen Länder wollen sich da nicht hereinreden lassen. Die Übertragung des Tarifergebnisses muss daher in jedem Land einzeln durchgesetzt werden. Die GEW-Landesverbände werden in den nächsten Tagen auf ihre Landeregierungen zugehen und sie auffordern, die Beamtinnen und Beamten, die in ihrem Dienst stehen oder standen, nicht im Regen stehen zu lassen.

In den vergangenen Jahren haben sich in dieser Frage nicht alle Landesregierungen vorbildlich verhalten. Der DGB hat – wie in den Vorjahren – in einem Besoldungsreport zusammengetragen, wie sich die Besoldung in den Bundesländern entwickelt hat, seit die Länder 2006 mit der Föderalismusreform I die Kompetenz für Besoldung und Versorgung erhalten haben. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack erklärte dazu, das sei „ein Armutszeugnis für die öffentlichen Arbeitgeber und ein schlechtes Vorzeichen für die Fachkräftegewinnung“.