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Integrationskräfte müssen endlich besser bezahlt werden

Nach Medienberichten soll das Bundesministerium des Innern (BMI) das Mindesthonorar für Integrationslehrkräfte erhöhen. Der Kompromiss ist aber nur die unterste Haltelinie.

„Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat offenbar verstanden: Integrationsarbeit und Sprachunterricht können nicht von Billiglöhnern geleistet werden. Darauf hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) immer wieder hingewiesen. Es gibt keine Lehrkräfte, die diese Arbeit für ein Einkommen auf Hartz IV-Niveau machen wollen“, sagte Ansgar Klinger, für Weiterbildung verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Donnerstag. Nach Medienberichten soll das BMI eine Erhöhung des Mindesthonorars von 23 auf 35 Euro pro Stunde planen. Dies führe dazu, dass die Arbeit in Integrationskursen attraktiver würde, betonte Klinger. Er machte aber auch deutlich, dass die 35 Euro nur die unterste Haltelinie eines Mindesthonorars markierten: „Die Bundesregierung muss jetzt die notwendigen Mittel bereitstellen und die Träger verpflichten, dieses Mindesthonorar einzuhalten!“

Grundsätzlich ist aus Sicht Klingers eine Festanstellung anzustreben. Die Bezahlung solle sich an der Entgeltstufe (EG) 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren. Honorarverträge in Höhe von 54 Euro pro Stunde seien ebenfalls denkbar, so Klinger.