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Inklusion an berufsbildenden Schulen

Die Bundesfachgruppen Gewerbliche und Kaufmännische Schulen haben als Auftaktveranstaltung zur Umsetzung des richtungsweisenden Gewerkschaftstagsbeschlusses "Inklusion an berufsbildenden Schulen" ein Expertengespräch organisiert, bei dem Professor Dr. Josef Rützel (TU Darmstadt), Dr. Ursula Bylinski (Bundesinstitut für Berufsbildung), Dr. Ilka Hoffmann (GEW) und Manfred Weiser (Mariaberg) wichtige Arbeitsimpulse setzen konnten.

Für die Bundesfachgruppen ist allerdings klar, dass es eine glaubwürdige Umsetzung der Inklusion - anders als die Wunschvorstellung vieler Länderfinanzminister lauten mag - nicht zum Nulltarif geben kann.

„Gute Bildung für gute Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe“ – richtungsweisender Beschluss des DGB-Bundeskongresses

Der 20. DGB-Bundeskongress hat den unter besonderer Beteiligung der GEW zustande gekommenen Leitantrag „Gute Bildung für gute Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe“ beschlossen. Darin spricht sich der DGB u.a. für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagskrippenplatz und Ganztagsschulplatz, für eine Ausbildungsgarantie sowie eine bessere Ausstattung von Hochschulen und die Einführung eines Weiterbildungsgesetzes aus.

Sowohl Berufs- und Arbeitsweltorientierung als auch Studienorientierung gehören zum Bildungsauftrag der allgemeinbildenden Schule, so der Beschluss. Der DGB bekennt sich zur dualen Berufsausbildung und fordert eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen: Spätestens vier Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres sollen Jugendliche, die infolge mangelnder Ausbildungsangebote keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, nach erfolglos gebliebenen Bewerbungen um einen betrieblichen Ausbildungsplatz einen Rechtsanspruch auf eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben. Sie sollen ein von den Arbeitgebern finanziertes Angebot für eine mindestens dreijährige Ausbildung bei einem außerbetrieblichen Bildungsträger bzw. an einer berufsbildenden Schule erhalten. Zumindest die Hälfte der Ausbildung soll im Betrieb stattfinden. Ferner sollen für Jugendliche, die zusätzliche Unterstützung benötigen, ausbildungsbegleitende Hilfen mit dem Modell der assistierten Ausbildung, die eine pädagogische Unterstützung für Auszubildende und Betriebe ermöglicht, aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit und der Länder als Regelangebot ausgebaut werden. Darüber hinaus sollen Auszubildenden zusätzliche Angebote an Berufsschulen wie der parallele Erwerb einer Hochschulreife flächendeckend unterbreitet werden.

Die Kosten für die Ausbildung sollen mit der Einführung von Branchenfonds und einer Ausbildungsumlage gerecht verteilt werden. Die Fonds sollen ausbildende Betriebe ent-lasten und Modelle innovativer Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten sowie den Aufbau überbetrieblicher paritätisch verwalteter Bildungszentren ermöglichen. Dort, wo keine Branchenfonds existieren, soll eine Ausbildungsumlage eine gerechte Finanzierung gewährleisten.

Der DGB setzt sich für eine Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung mit der Forderung nach einer hohen Ausbildungsqualität, einer angemessenen Vergütung sowie verlässlicher Karriereperspektiven durch berufliche Aufstiegsfortbildung als gleichwertige Alternative zu einem Hochschulstudium ein.

Ferner setzt sich der DGB-Bundeskongress (Sachgebiet C) für eine kostenfreie Kita- und Schulverpflegung ein und fordert klare Regeln gegen einen Missbrauch von Praktika sowie gegen jedwede Diskriminierung beim Zugang zur Ausbildung. Bei der Aufnahme von Jugendlichen aus Europa in Ausbildungsverhältnisse seien wohl definierte Qualitätskriterien zu beachten. Schwangere Auszubildende sollen während der Mutterschaft und Elternzeit besser beraten und betreut werden. Der öffentlicher Dienst und die private Wirtschaft sollen mehr Ausbildungsplätze in Teilzeit anbieten - für diese Ausbildungsverhältnisse sollen die Berufsschulen ihre Schulzeiten nach den üblichen KITA-Öffnungszeiten gestalten. Prüfungskandidaten/innen der beruflichen Aus- und Weiterbildung der zuständigen Stellen und Handwerkskammern sollen eine unentgeltliche Prüfungseinsicht möglichst nach Bekanntgabe der Ergebnisse erhalten.

(Ausführliche Darstellung im Infoblatt 05/2014 als Download)