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Informelle berufliche Kompetenzen anerkennen

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften wollen non-formal und informell erworbene Kompetenzen für die Beschäftigten verwertbar machen. Für die nötigen Validierungsverfahren liegen jetzt die Anforderungen vor.

Kompetenzen, die über Berufserfahrung informell erworben, und Kompetenzen, die über Weiterbildungskurse non-formal erlernt wurden, sollen künftig anerkannt werden. Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, bis 2018 funktionstüchtige Systeme der Validierung einzurichten. Der DGB hat gemeinsam mit der GEW unter dem Titel "Beruflicher Erfahrung ihren Wert geben" Anforderungen für die sogenannten Validierungsverfahren formuliert. Unter anderem sollen neben den laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) zuständigen Stellen auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie private zertifizierte Träger Kompetenzen erfassen können, während die nach BBiG verantwortlichen Stellen Kompetenzen feststellen.

Weitere Themen im Infoblatt Berufsbildung im Juni 2017:

  • Gewerkschaftstag 2017
  • KMK, BDA und DGB: Gemeinsam für starke Berufsschulen in der digitalen Welt