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GEW-Forderung in der Coronapandemie

„In diesem Schuljahr darf niemand sitzenbleiben“

Die GEW fordert, aufgrund der Corona-Umstände in diesem Schuljahr auf das Sitzenbleiben zu verzichten. „Eine Ausnahmesituation wie die Corona-Krise verlangt besondere Regelungen“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe dem RND.

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Das Abitur muss in diesem Jahr notfalls auch ohne Prüfung abgelegt werden können. (Foto: GEW/Shutterstock)

Im Corona-Schuljahr darf nach Ansicht der GEW niemand sitzenbleiben, das Abitur oder der Mittlere Abschluss müssen notfalls auch ohne Prüfung abgelegt werden können. „Es ist höchste Zeit, dass die Kultusministerinnen und -minister endlich ein Konzept vorlegen, wie Leistungsmessung, Prüfungen und Abschlüsse unter Corona-Bedingungen zu gestalten sind“, sagte die Vorsitzende Marlis Tepe dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Eine Ausnahmesituation wie die Corona-Krise verlangt besondere Regelungen. In diesem Schuljahr darf beispielsweise niemand sitzenbleiben.“

„Eine Verlängerung der Schulzeit ist keine Option, dies ginge nur zulasten der Schülerinnen und Schüler, außerdem fehlt dafür das Personal.“ (Marlis Tepe)

Statt Prüfungen könnten bereits erbrachte Vorleistungen, die ohnehin den größten Teil der Note ausmachten, gewertet werden. „Für alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen muss es einen Nachteilsausgleich geben“, betonte Tepe. „Eine Verlängerung der Schulzeit ist keine Option, dies ginge nur zulasten der Schülerinnen und Schüler, außerdem fehlt dafür das Personal.“

Tepe erkläre weiter, dass es nicht der Lage gerecht werde, „den Blick auf vermeintliche Stoffdefizite zu legen und von Notprüfungen oder Not-Abitur zu sprechen“. Stattdessen forderte sie: „Die Kinder und Jugendlichen haben während der Pandemie zusätzliche neue Kompetenzen erworben, die sich in der Bewertung widerspiegeln müssen.“ Zudem müsse die Stoffmenge der Lehrpläne reduziert werden. Die meisten Bundesländer hätten in den Hauptfächern bereits Kernlehrpläne, die nach Kompetenzbereichen und nicht nach formalem Wissensstoff aufgebaut seien.

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.