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Bayreuther Erklärung

HRK-Präsident Alt arbeitet sich an GEW-Kritik ab

Im Herbst hatten sich die Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten mit ihrer Erklärung dafür ausgesprochen, die Befristungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur zu erhalten, sondern zu „entwickeln“.

Foto: Kay Herschelmann

Damit lösten sie einen Sturm der Entrüstung aus. Selbst der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) schien der unabgestimmte Vorstoß der Kanzlerinnen und Kanzler peinlich zu sein. Im Nachgang zur HRK-Mitgliederversammlung im November in Hamburg hat sich HRK-Präsident Peter-André Alt nun in einem Interview umfassend an der Kritik der GEW an der Bayreuther Erklärung abgearbeitet.

In dem vom Bildungsjournalisten und Blogger Jan-Martin Wiarda geführten Interview kritisiert der HRK-Chef die Kanzlerinnen und Kanzler dafür, „ein in der Sache richtiges Argument zu knapp dargestellt“ zu haben, so dass „die Absicht, die Debatte damit zu versachlichen, leider nicht erreicht wurde. Wichtig wäre es gewesen, den nötigen Kontext zu liefern, der sichtbar macht, warum die griffige GEW-Formel ‚Dauerstellen für Daueraufgaben‘ den Kern verfehlt“, so Alt. Der Bayreuther Erklärung fehle eine „Erläuterung, wie man zu Dauerstellen steht und auf welche Weise es gelingen kann, deren Anteil bedarfsgerecht zu erhöhen“.

Lehre ist eine institutionelle Daueraufgabe

Der GEW sei recht zu geben für ihre Aussage, dass die Lehre eine institutionelle Daueraufgabe ist, gesteht Alt zu. „Was aber nicht stimmt ist, dass jede institutionelle Daueraufgabe ausschließlich mit Dauerstellen zu erfüllen ist. Natürlich gehört es zu den meisten Qualifikationsstellen, dass die Inhaber auch lehren. Aber in einem klar definierten Rahmen und mit einem genauen Qualifikationsziel“, so der HRK-Präsident. Die Grundaussage der Kanzlerinnen und Kanzler sei absolut richtig: „… dass befristete Stellen auch der Gerechtigkeit dienen, weil nur so jede neue Wissenschaftlergeneration eine Chance auf Qualifikation erhält.“.

„Die Debatte zeigt, dass es innerhalb der Hochschulleitungen umstritten ist, wie offen man sich gegen die immer deutlicher formulierten Erwartungen aus der Politik wehren kann und soll, mit Bund- und Ländermitteln mehr Dauerstellen zu schaffen“, kommentierte der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller. „Es kommt jetzt darauf an, den Druck auf Bund, Länder und Hochschulen aufrechtzuerhalten, mit den verstetigten Zukunftsvertragsmitteln dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Die HRK muss klar Position beziehen, dass ihre Mitgliedshochschulen einen zweckentsprechenden Einsatz der Bund-Länder-Gelder garantieren.“

Im Hochschulpakt-Nachfolgeprogramm „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ werden die Länder verpflichtet, bei der Umsetzung des Vertrags Schwerpunkte bei der Schaffung dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Gemeinsam mit ver.di und dem Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss) setzt sich die GEW in der Kampagne „Frist ist Frust“ für die Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag für Dauerstellen im Mittelbau ein.