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Hickel schlägt Solidaritätsfonds für MigrantInnen vor

Der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel bewertet den Länderfinanzausgleich, über dessen Neuordnung Bund und Länder verhandeln, als "sinnvoll". Zudem plädiert er im neuen GEW-Flyer "Transparent" für eine Beibehaltung des Solidaritätszuschlags.

Mit Blick auf den Länderfinanzausgleich betonte Hickel: "In Deutschland hat das Ziel 'Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse' der Spaltung in arme und reiche Bundesländer einigermaßen entgegengewirkt."  Es gebe "durchaus ernsthafte Überlegungen, dieses System schrittweise auf die EU zu übertragen".

Außerdem brachte der Bremer Wirtschaftswissenschaftler einen "Solidaritätsfonds" für MigrantInnen ins Gespräch. "Es gibt gute Gründe, den Solidaritätszuschlagmit einer neuen Begründung fiskalischer Solidarität beizubehalten", sagte er. Möglich wäre beispielsweise "die künftige Finanzierung eines Solidaritätsfonds für Migrantinnen und Migranten".

Hickel forderte, der Bund müsse im Zuge der Reform des Länderfinanzausgleichs stärker in die
Finanzierung von Projekten in den Ländern und Kommunen einbezogen werden. Nach der verpatzten
Verfassungsreform zur Einführung der Schuldenbremse müssten die Gemeinschaftsausgaben zwischen Bund und Ländern gestärkt werden. So sollte "unverzüglich die verstärkte Zuwanderung als Gemeinschaftsaufgabe auf der Basis einer Rahmenplanung begriffen werden".

Die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern müssen neu geordnet werden, da im Jahr 2019 der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II auslaufen.

Die Staatsfinanzen und ihre aufgabengerechte Verteilung sind Thema der aktuellen Ausgabe der GEW Zeitschrift "Transparent" 1/2015. Erklärt werden etwa das System des seit Jahren wirtschaftspolitisch diskutierten Länderfinanzausgleichs, die Verteilung von Steuermitteln in Deutschland sowie das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Thematisiert werden aber auch die negative Entwicklung der öffentlichen Investitionen in den vergangenen Jahren sowie die Debatte um eine Wiedererhebung der Vermögens- und eine Erhöhung der Erbschaftssteuer.