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Hessen: GEW fordert Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf maximal 40 Stunden

Hessen hat die Arbeitszeit von Beamten auf 41 Stunden reduziert sowie die wöchentliche Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte und Sozialpädagogen um eine halbe Stunde gekürzt. Der GEW geht das nicht weit genug.

Foto: stocksnap.io / Creative Commons CC0

Mit der neuen Hessischen Arbeitszeitverordnung reduziert sich die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres auf 41 Stunden. Die wöchentliche Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen verkürzt sich um eine halbe Stunde. Das ist der GEW Hessen nicht genug: Sie fordert die Übernahme des Tarifergebnisses von 2009 und damit die Reduzierung der Arbeitszeit auf maximal 40 Stunden pro Woche für Beamtinnen und Beamten sowie um mindestens eine Pflichtstunde für Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.

Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) erklärte, Hessen senke die Arbeitszeit "faktisch" von einer 42- auf eine 40-Stunden-Woche. Zwar verringere das Land die Arbeitszeit zum 1. August formal lediglich auf 41 Stunden. Davon werde jedoch eine Stunde auf einem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben. Diese Interpretation weist die GEW zurück: Beim Lebensarbeitszeitkonto handle es sich um ein "Zwangslebensarbeitszeitkonto", die 41. Wochenstunde sei keine "Kann-Regelung". Insofern sei es falsch, von einer 40-Stundenwoche zu sprechen.

Außerdem werde die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten stärker reduziert als die Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte: Während für erstere die Arbeitszeit um 2,4 Prozent verkürzt wird, verringert sich diese für Lehrkräfte je nach Schulform und je nachdem, ob die Lehramtsbefähigung vorliegt, nur um 1,7 bis 2,0 Prozent.