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Der Paritätische NRW

„Diskriminierungsschutz für Geflüchtete“ veröffentlicht

Die Handreichung soll Beratungsstellen helfen, auf Diskriminierungen von Flüchtlingen rechtssicher reagieren zu können. Ein Kapitel zum Bildungsbereich geht auf Diskriminierungen bei der Zuteilung von Kitaplätzen und dem Zugang zur Regelschule ein.

Der Diskriminierungsschutz in Deutschland ist nach Ansicht von Expertinnen und Experten lückenhaft und zu wenig wirksam. „Strukturelle Diskriminierungen in Beruf, Alltag und beim Zugang zu Wohnraum und der Schutz vor Diskriminierung durch staatliches Handeln, zum Beispiel in Verwaltung, Gesundheit, Polizei und Justiz bedürfen dringend der Verbesserung“, schreibt der Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW, Christian Woltering, im Vorwort der Handreichung Diskriminierungsschutz für Geflüchtete. Die Expertise soll Beratungsstellen helfen, auf Diskriminierungen von Flüchtlingen oder Zugewanderten rechtssicher zu reagieren. 

Ein Kapitel der 82 Seiten langen Publikation ist dem Bildungsbereich gewidmet. Dabei geht es um Diskriminierung bei der Verteilung von Kitaplätzen sowie beim Zugang zur Regelschule. Die Handreichung nennt Beispiele für Fälle von Diskriminierung, gibt eine rechtliche Bewertung ab, erläutert den möglichen Rechtsschutz und listet Handlungsempfehlungen.

Mit Blick auf den Bereich Kita heißt es etwa: „Bestehen Zweifel an einer diskriminierungsfreien Platzvergabe, so können die Jugendämter aufgefordert werden, ihre Vergabeverfahren und –kriterien offenzulegen.“ Ein förmliches Rechtsmittel sei jedoch „fast immer ungeeignet, weil das Verfahren auf Amtspflichtverletzung zu aufwendig ist und ganz überwiegend bereits an Beweisschwierigkeiten scheitern wird“. 

Anders sieht dies bei möglicher Ausgrenzung von der Regelschule aus. „Musterklagen sind in diesem Bereich sinnvoll, es kommt jedoch darauf an, die Fallgestaltungen gut auszuwählen und die Anträge sorgfältig zu begründen.“ Eine Prozessführung sollte aber nur mit Unterstützung einer Organisation durchgeführt werden.

GEW: „Bildung kann nicht warten“

Die GEW fordert, geflüchtete Kinder und Jugendliche müssten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus so schnell wie möglich zur Schule gehen oder eine Ausbildung aufnehmen: „Bildung kann nicht warten.“ Erfolgreiche Schul- und Berufsabschlüsse seien wichtige Voraussetzungen, um Flüchtlinge in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich in Deutschland ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen. Dazu müssten zusätzliche Lehrkräfte sowie Sozialarbeiter und -pädagoginnen eingestellt und qualifiziert werden. Schulen bräuchten mehr multiprofessionelle Teams, um traumatisierte Kinder und Jugendliche zu unterstützen.