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Gute Arbeit in der Wissenschaft auf der Agenda in drei Koalitionsverträgen

Drei Bundesländer haben in diesem Jahr bereits gewählt, drei neue Koalitionen haben sich gebildet, und inzwischen liegen auch alle drei Koalitionsverträge vor.

Dabei wird deutlich: An der Frage der Karrierewege und Beschäftigungsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kommt niemand mehr vorbei – auch wenn weiterhin viel Luft nach oben ist.

Baden-Württemberg

Die neue Landesregierung aus Bündnis 90/Die Grünen und CDU kündigt an, die Juniorprofessuren zu einer eigenständigen Tenure-Track-Professur weiterzuentwickeln. Diese neue Personalkategorie soll anderen Professuren gleichberechtigt sein. Dabei soll die Zahl der Tenure-Track-Professuren insgesamt steigen - eine konkrete Zielzahl gibt es hierfür allerdings nicht. Außerdem kündigt Grün-Schwarz an: "Den Anforderungen an Planbarkeit von akademischen Karrierewegen für den wissenschaftlichen Nachwuchs widmen wir unter dem Aspekt der Gleichstellung besondere Aufmerksamkeit." Instrumente der Frauenförderung sollen weiterentwickelt und Dual-Career-Angebote ausgebaut werden, für Berufungsverfahren soll es Qualitätsleitfäden im Sinne der Gleichstellung geben.

Für Promovierende will die neue Landesregierung eine eigene Statusgruppe einführen. Zudem sollen mehr strukturierte Kollegs angeboten werden, auch in Kooperationen zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, gemeinsam mit den Hochschulen soll eine zunehmende Orientierung auf Stellen statt Stipendien erreicht werden. Die Lehrbeauftragten an Musikhochschulen will die Landesregierung mit dem Ziel im Auge behalten, "ihre Rolle auf ihren ursprünglichen Zweck zu konzentrieren".

Rheinland-Pfalz

Die Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen kündigt an, sich mit den Hochschulen regelmäßig über deren Leitlinien für gute Beschäftigungsbedingungen sowie über konkrete Umsetzungsschritte abzustimmen und verspricht: "Für uns gilt dabei der Grundsatz: Dauerstellen für Daueraufgaben."

Im Rahmen der geplanten Novellierung des Landeshochschulgesetzes sollen bestehende Hürden für die Schaffung von Tenure-Track-Stellen beseitigt werden. Die neue Landesregierung bekennt sich zu den Zielen von Planbarkeit und Verlässlichkeit für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und will den Anteil von Frauen in der Wissenschaft auf Grundlage des Kaskadenmodells erhöhen. Gemeinsam mit den Hochschulen soll ein Dual-Career-Programm entwickelt werden.

Auch Rheinland-Pfalz will zudem kooperative Promotionen im Rahmen von gemeinsamen Kollegs von Universitäten und Fachhochschulen fördern. Die von einer Stiftung des Landes vergebenen Stipendien sollen unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit neu ausgerichtet werden.

Sachsen-Anhalt

"Prekäre Anstellungen dürfen keinen Platz an den Hochschulen unseres Landes haben" - so formulieren es SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag für Sachsen-Anhalt. Mit den Hochschulen sollen verbindliche Mindeststandards verabredet werden. Promovierende sollen bei Ersteinstellung Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren, Habilitierende sollen Erstverträge von mindestens sechs Jahren erhalten.

Die Regierungsparteien benennen Tenure-Track-Positionen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als eines der zentralen Ziele der geplanten Novellierung des Landeshochschulgesetzes. Mit den Hochschulen soll außerdem über die Einführung einer Seniorprofessur für Hochschullehrerinnen und -lehrer im Ruhestand gesprochen werden, als weitere Verhandlungsthemen mit den Hochschulen werden zusätzliche Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie die Umsetzung des Kaskadenmodells zur Förderung von Frauen benannt. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen "umgehend" die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Stellen der Lehrkräfte für besondere Aufgaben aufzuwerten.

Für Promovierende will die neue Landesregierung Betreuungsvereinbarungen verbindlich festschreiben. Die Frage einer Promovierendenvertretung soll "gemeinsam mit den Hochschulen geklärt" werden. Die Graduiertenförderung soll mindestens im aktuellen Umfang fortgeführt werden, hierbei sollen auch Kandidatinnen und Kandidaten der Hochschulen für angewandte Wissenschaften "angemessen" berücksichtigt werden.