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Grundsätze zur arbeitsorientierten Bildung

Ein Beschluss des Hauptvorstandes vom 24./25.03.2000. Bekräftigt und ergänzt durch den Geschäftsführenden Vorstand am 15.10.2008.

Auch in der arbeitsorientierten Bildung als einem wesentlichen Bestandteil der Allgemeinbildung müssen die allgemeinen humanen und zivilisatorischen Wertvorstellungen Bezugspunkt für Bildungsziele bleiben. Sie dürfen nicht durch das Leitbild eines noch so zeitgemäßen homo oeconomicus ersetzt werden. Allgemeinbildende und berufliche Schulen sind Teil des gesamten Lebens junger Menschen. Sie sind keine Anhängsel des Wirtschaftsprozesses und dienen auch nicht einzig der Vorbereitung auf das Erwerbsleben. Erziehung zur Mündigkeit muss vor allem die Erziehung zur Demokratiefähigkeit einschließen - und zwar in allen Bereichen: also auch am Arbeitsplatz und in der Wirtschaft.